Böni, Franz und Wassmer, Alex
Sammelklagen als Instrument der Kartellrechtsdurchsetzung
(notwendige) Rechtsmissbrauchsprävention, Abtretung/Streitgenossenschaft, Art. 89 ZPO, Bundeskartellamt, Class Action, Deutschland, Dispositionsmaxime, Erfolgshonorar, Frankreich, Großbritannien, Gruppenklage, Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, Kartellrecht, Kartellrechtsdurchsetzung, Kartellschadensersatz, Loser-pays-Prinzip, Missbrauchsprävention, Opt-in-Prinzip, Opt-out-Prinzip, Pre-trial discovery, Private Enforcement, Punitive damages, Rechtliches Gehör, Rechtsmissbrauch, Rechtsschutz, Richtlinie 2014/104/EU, Sammelklage, Sammelklage siehe dort, Schweiz, Strafschadensersatz, Streuschäden, USA, Umbrella pricing, Verbandsklage, Verbraucherschutzverband, Verbände, Vorteilsabschöpfung, erfolgsunabhängige Kostenregelung, kollektiver, kollektiver Rechtsschutz de lege ferenda, materielle/prozessuale Bündelung, objektive und subjektive Klagehäufung, pre-trial discovery, private, private Kartellrechtsdurchsetzung, private Kartellrechtsdurchsetzung de lege ferenda, punitive damages, rechtliches Gehör, siehe Sammelklage, siehe punitive damages, verfassungsrechtliche Bedenken, § 34, § 34a GWB
EWS
2015, 130
(Heft 3)
Die Vorzeichen für die zivilrechtliche Durchsetzung des Kartellrechts standen in Europa nie besser. Die Rechtsprechung des EuGH bietet Klägern eine zunehmend solidere Basis, während der ...
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