EuGH
Gemischt genutzte Gegenstände können dem Privatvermögen zugeordnet und so dem Mehrwertsteuersystem ganz entzogen werden
EuGH, Entscheidung vom 8. März 2001 - C-415/98;
EuGH
vom 08.03.2001
- C-415/98
EWS
2001, 191
(Heft 4)
Urteilstenor1. Ein Steuerpflichtiger kann ein Investitionsgut, das er sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke erwirbt, in vollem Umfang in seinem Privatvermögen belassen und dadurch vollständig dem Mehrwertsteuersystem entziehen.2. Die Veräußerung eines Investitionsguts, das der Steuerpflichtige in vollem Umfang seinem Unternehmensvermögen zugeführt hat und das er sowohl unternehmerisch als auch privat nutzt, unterliegt nach den Art. 2 Nr. 1 und 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a der ...
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