EuGH
Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer: Bei Rettungssanitätern darf die wöchentliche Höchstarbeitszeit (mit Bereitschaftszeiten) 48 Stunden nur bei ausdrücklicher freier Zustimmung des Arbeitnehmers überschreiten
EuGH, Entscheidung vom 5. Oktober 2004 - verb. Rs. C-397/01;
EuGH
vom 05.10.2004
- verb. Rs. C-397/01
EWS
2004, 521
(Heft 11)
Aus den Gründen(1) Die Vorabentscheidungsersuchen betreffen die Auslegung des Art. 2 der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. 6. 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. L 183, S. 1) sowie der Art. 1 Abs. 3, 6 und 18 Abs. 1 Buchst. b Ziffer i der Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. 11. 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. L 307, S. 18).(2) Diese Ersuchen ergehen im ...
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