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EWS 2011, 142
Sujecki, Bartosz 
EuGH (Anm. von Sujecki, Bartosz)
Staat, in dem der Arbeitnehmer "gewöhn-lich seine Arbeit verrichtet" nach Art. 6 Abs. 2 Buchst. a EVÜ - "Koelzsch"

Art. 6 Abs. 2 Buchst. a;Nr. 593/2008 Art. 8;Nr. 44/2001 Art. 19; Gerichtsstand, Arbeitsvertrag, Tätigkeit in mehreren Vertragsstaaten, Art. 6 Abs. 2 Buchst. a EVÜ, Staat, in dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet, Arbeitnehmer, Staatshaftungsklage, Kollisionsrecht, Staatshaftung, EVÜ, Verletzung durch Gerichte, Art. 6 Abs. 2 Buchst. a, Rom-Übereinkommen, siehe EVÜ, Schuldvertragsübereinkommen, Europäisches

EuGH vom 15.03.2011 - Rs. C-29/10
EWS 2011, 142 (Heft 4)

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