EuGH
Die Finanzierung einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (Abschaffung der Fernsehwerbung) kann mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sein - "M6/TF1"
Art. 16, Art. 86 Abs. 2, Art. 87 Abs. 1, Art. 311;
Beihilfen, staatliche, Dienstleistung im allgemeinen wirtschaftlichem Interesse, Abschaffung der Fernsehwerbung, Finanzierung, Kompatibilität, Verhältnismäßigkeit, Nichtigkeitsklage Dritter, M6, TF1, Fernsehwerbung, Abschaffung, staatliche Beihilfe, Gemeinwohldienstleistung, Dienstleistung im Allgemeininteresse, Nichtigkeitsklage, Dritter, siehe auch Dienstleistung im Allgemeininteresse, Werbung, Fernsehen
EuGH
vom 01.07.2010
- verb. Rs. T-568/08 und T-573/08
EWS
2010, 351
(Heft 8)
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