EuGH
Teilweise Verwendung eines insgesamt dem Unternehmen zugeordneten Betriebsgebäudes zu eigenen Wohnzwecken ist keine steuerfreie Dienstleistung
EuGH, Entscheidung vom 8. Mai 2003 - C-269/00;
EuGH
vom 08.05.2003
- C-269/00
EWS
2003, 432
(Heft 9)
Aus den Gründen(1) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 25. 5. 2000, beim Gerichtshof eingegangen am 3. 7. 2000, gemäß Art. 234 EG eine Frage nach der Auslegung von Art. 6 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a, Art. 13 Teil B Buchst. b und Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. 5. 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ...
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