FG Baden-Württemberg
Umsatzsteuer für private Telefongespräche als Verstoß gegen 6. EG-Mehrwertsteuerrichtlinie?
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. März 1993 - 1 K 200/89;
FG Baden-Württemberg
vom 23.03.1993
- 1 K 200/89
EWS
1994, 69
(Heft 2)
Aus den Gründen»Die private Nutzung des Telefonanschlusses darf nicht als Eigenverbrauch besteuert werden. Dies folgt aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a der 6. EG-Richtlinie (6. Richtlinie), auf dessen begünstigende Wirkung sich jeder Steuerpflichtige vor den nationalen Gerichten berufen kann (BFH-Beschluß vom 29. August 1991 V B 113/91, BFHE 165, 109, BStBl. II 1992, 267). Nach dieser Bestimmung ist steuerbar 'die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands für den privaten Bedarf ...
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