BVerfG
Unzulässig-keit der konkreten Normenkontrolle, wenn das vorlegende Gericht nicht geklärt hat (EuGH-Vorlage), ob dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum verblieben ist
Art. 100 Abs. 1 Satz 1, Art. 20;Art. 267 Abs. 1, Art. 288 Abs. 4;§ 2 Satz 2 Nr. 4;
Normenkontrolle, konkrete, Entscheidungserheblichkeit, EU-Umsetzungsgesetz, Beschlüsse der Kommission nach Art. 288 Abs. 4 AEUV, staatliche Investitionsbeihilfen, Umsetzungsspielraum des Gesetzgebers, Pflicht zur Darlegung und zur Einleitung eines Vorabentscheidungsersuchens durch vorlegendes Gericht, § 2 Satz 2 Nr. 4 InvZulG, Änderung, Rückwirkungsverbot, Art. 20 GG, Art. 100, Umsetzung, Gesetz, nationales, Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, Darlegung und Einleitung eines Vorabentscheidungsersuchens durch vorlegendes Gericht, Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle, Änderung des § 2 Satz 2 Nr. 4 InvZulG, Investitionsbeihilfen, Umsetzung von Beschlüssen der Kommission nach Art. 288 Abs. 4 AEUV, Investitionszulagengesetz, konkrete Normenkontrolle, (Un-)Zulässigkeit, staatliche, Pflicht zur Darlegung und Einleitung eines Vorabentscheidungsersuchens durch vorlegendes Gericht, Beihilfen, Investitionszulage, Vorabentscheidungsersuchen, Zulässigkeit, Pflicht des vorlegenden Gerichts zur Darlegung und Klärung des Umsetzungsspielraums durch EuGH, Beschluss der Kommission nach Art. 288 Abs. 4 AEUV
BVerfG
vom 04.10.2011
- 1 BvL 3/08
EWS
2011, 467
(Heft 11)
Sehr geehrter Leser,
Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
um das Dokument der Zeitschrift
Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht
zu lesen.
zum Login
Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie
auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
dann können Sie die
Zeitschrift sofort freischalten.
Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht,
um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
Abonnement abschließen.