EuG
Zusammenwirken mehrerer Ausgleichsmaßnahmen - Kumulative Prüfung, wenn Beihilfe nicht von vollständiger Rückzahlung einer älteren rechtswidrigen Beihilfe abhängig gemacht wird - "FagorBrandt"
Art. 87 Abs. 3 Buchst. c; Art. 253;
Umstrukturierungsbeihilfe, Ausgleichsmaßnahmen, Zusammenwirken, Verringerung nachteiliger Auswirkungen, Zeitpunkt vor Umsetzung des Umstrukturierungsplans, ältere rechtswidrige Beihilfe, kumulative Prüfung, Beihilfen, staatliche, Ermessensausübung, Kommission, Leitlinien, Umfang der Nachprüfung, Mehrheit, (noch nicht vollständige) Rückzahlung der älteren, Ermessen, Nachprüfung, Beihilfeentscheidung
EuG
vom 14.02.2012
- verb. Rs. T-115/09 und T-116/09
EWS
2012, 147
(Heft 4)
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