EuGH
Verbot der Werbung mit der Herkunft von Waren aus Konkursmasse, wenn diese nicht mehr zur Masse gehören, ist keine Maßnahme gleicher Wirkung, sondern zulässige Verkaufsmodalität
EuGH, Entscheidung vom 25. März 2004 - C-71/02;
EuGH
vom 25.03.2004
- Rs. C-71/02
EWS
2004, 220
(Heft 5)
Aus den Gründen(1) Der Oberste Gerichtshof hat mit Beschluss vom 29. 1. 2002, beim Gerichtshof eingegangen am 4. 3. 2002, gemäß Art. 234 EG eine Frage nach der Auslegung des Art. 28 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt.(2) Diese Frage stellt sich in einem Rechtsstreit zwischen der Herbert Karner Industrie-AuktionenGmbH (im Folgenden: Klägerin) und der TroostwijkGmbH (im Folgenden: Beklagte), diebeide über eine Gewerbeberechtigung zur Versteigerung beweglicher Sachen verfügen, wegen der Werbung der ...
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