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EWS 2012, 234
 
EuGH
Die Festlegung von technischen Spezifikationen und Zuschlagskriterien darf nicht durch Verweis auf ein (Umwelt-) Gütezeichen ersetzt werden - "Nachhaltig-keit" als Kriterium für Leistungsfähigkeit und Transparenzgrundsatz

Art. 2, Art. 23 Abs. 6 und 8, Art. 26, Art. 39 Abs. 2, Art. 44 Abs. 2, Art. 48, Art. 53 Abs. 1 Buchs;

EuGH vom 10.05.2012 - Rs. C-368/10
EWS 2012, 234 (Heft 6)

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