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EWS 2010, 484
 
EuGH
Verstoß des Glücksspielmonopols auf Landesebene gegen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit - Pro-futuro-Recht-sprechung des BVerfG bindet nationale Gerichte wegen Vorrangs des unmittelbar geltenden Unionsrechts nicht

Art. 43, 49;Art. 49, 56, 264, 267; Vorabentscheidung, Bindungswirkung erga omnes, § 4 Abs. 1, Abs. 2 Satz 3, § 10 Abs. 1, 2 und 5 GlüStV, Glücksspielverbot, Erlaubnisvorbehalt, Monopol, staatlich kontrollierte Gesellschaften, Lottokonzession, Verstoß gegen Dienstleistungsfreiheit, sofortige Unanwendbarkeit nationalen Rechts, (wettbewerbsrechtlicher) Sanktionsschutz, Rücknahme der Konzession, kein Ermessen, kein Vertrauensschutz für Begünstigte, Effektivitätsprinzip, § 48 VwVfG, Anwendungsvorrang, Unionsrecht, Vorabentscheidungsurteile, Lotto, siehe Glücksspielverbot, keine Rechtfertigung, Konzessionsrücknahme, staatliches, Glücksspielsverbot, Dienstleistungsfreiheit, Rücknahme, Konzession, Glücksspiel, Sanktionsschutz, ausgeschlossene Anbieter

EuGH vom 08.09.2010 - Rs. C-409/06
EWS 2010, 484 (Heft 11)

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