EuGH
Verwendung je nach Geschlecht unterschiedlicher versicherungsmathematischer Faktoren in der betrieblichen Altersversorgung
EuGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1993 - C-152/91;
EuGH
vom 22.12.1993
- C-152/91
EWS
1994, 171
(Heft 5)
Urteilstenor1. Gemäß dem Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 (Barber) kann die unmittelbare Wirkung von Artikel 119 EWG-Vertrag zur Stützung der Forderung nach Gleichbehandlung auf dem Gebiet der betrieblichen Renten nur für Leistungen geltend gemacht werden, die für Beschäftigungszeiten nach dem 17. Mai 1990 geschuldet werden, vorbehaltlich der Ausnahme, die für Arbeitnehmer oder deren anspruchsberechtigte Angehörige vorgesehen ist, die vor diesem Zeitpunkt nach dem anwendbaren ...
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