EuGH
Zur Rückzahlung der Beihilfe ist auch ein Unternehmen verpflichtet, das Vermögen oder Geschäftsanteile von dem Beihilfeempfänger unter dem marktüblichen Kaufpreis erwirbt
EuGH, Entscheidung vom 8. Mai 2003 - C-328/99;
EuGH
vom 08.05.2003
- C-328/99
EWS
2003, 320
(Heft 7)
Aus den Gründen(1) Die Italienische Republik hat mit Klageschrift, die am 1. 9. 1999 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen und unter dem Aktenzeichen C-328/99 in das Register eingetragen worden ist, nach Art. 230 Abs. 1 EG Klage erhoben- auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2000/536/EG der Kommission vom 2. 6. 1999 über die von Italien dem Unternehmen Seleco SpA gewährte staatliche Beihilfe (ABl. 2000, L 227, S. 24, im Folgenden: angefochtene Entscheidung);- hilfsweise auf ...
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