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EWS 1996, 365
 
Hanseatisches OLG Hamburg
Zustandekommen einer Gerichtsstandsvereinbarung nach EuGVÜ

OLG Hamburg, Entscheidung vom 8. März 1996 - 14 U 86/95;

Hanseatisches OLG Hamburg vom 08.03.1996 - 14 U 86/95
EWS 1996, 365 (Heft 10)
Aus den Gründen»Gemäß Art. 17 Abs. 1 Satz 2 EuGVÜ muß eine Gerichtsstandsvereinbarung entweder schriftlich oder mündlich mit schriftlicher Bestätigung oder in einer Form geschlossen werden, die den internationalen Handelsbräuchen entspricht. Die Voraussetzungen dieser drei Varianten sind nicht erfüllt. Es ist festzustellen, daß eine schriftliche Gerichtsstandsvereinbarung nicht getroffen worden ist (a), daß das Landgericht zutreffend eine mündlich getroffene, nachträglich einseitig schriftlich ...

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