Willkommen zur 14. Ausgabe “Geldwäsche & Recht”
Liebe Leserinnen und Leser,
eigentlich wollten wir Ihnen in diesem Heft eine ausführliche Analyse des Gesetzes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität bieten, allerdings hat sich das Projekt überraschend auf den letzten Metern in den Zahnrädern des parlamentarischen Betriebes verfangen. Der Tagespresse ist zu entnehmen, dass das Gesetz mit den Verhandlungen über eine Neuregelung der Kindergrundsicherung politisch verknüpft wurde, über die in der Regierungskoalition heftig gestritten wird. Die Wochen nach der Sommerpause dürften nun entscheidend dafür sein, ob die Koalitionäre noch eine Einigung finden und die Reform rechtzeitig vor Ende der Legislatur über die Ziellinie geht.
Unerwartet erreichte uns auch die traurige Nachricht vom Tod Andreas Franks, der vielen als streitbarer Aktivist auf dem Feld der Bekämpfung der Finanzkriminalität bekannt war. Seine Mitstreiter Steffen Barreto da Rosa und Markus Zydra haben für dieses Heft einen Nachruf eingesendet.
In den weiteren Beiträgen dieses Hefts dominiert dann zur Abwechslung einmal die Perspektive der Geldwäscheaufsicht:
In einem Interview erläutert uns BaFin-Exekutiv-Direktorin Birgit Rodolphe aktuelle Entwicklungen in der AML-Aufsicht im Finanzsektor und legt dar, wie sie die zukünftige Rolle der BaFin im europäischen Aufsichtsgefüge unter der Ägide der neuen EU-Anti-Geldwäschebehörde AMLA sieht.
Es folgt ein Beitrag von Antonia von Kruedener und Jörg Lehnert, in dem sie ihre Beobachtungen aus der Praxis der Berliner Geldwäscheaufsicht zu den erheblichen Geldwäscherisiken bei der Zwangsversteigerung von Immobilien teilen, denen die öffentliche Hand allzu oft nicht angemessen begegnet.
Einen ähnlichen Zuschnitt hat der Beitrag von Nadezda Zelenskaya, in dem sie aufzeigt, welche Geldwäscherisiken bei Dienstleistern für Gesellschaften und Treuhandvermögen sowie Treuhändern bestehen und wie herausfordernd es für die Geldwäscheaufsicht aktuell ist, die Einhaltung der Präventionsregeln bei dieser Verpflichtetengruppe durchzusetzen.
Mit dem kommenden europäischen AML-Regime befasst sich sodann in einem Vertiefungsbeitrag Lars Haffke. In seinem Text erörtert Haffke ausführlich, welche Verdachtsmeldepflichten nach der neuen EU-AML-VO bestehen. Dabei fördert er aus dem Normtext Erstaunliches zutage: Zum einen statuiert das neue Regelwerk erstmals verdachtsunabhängige schwellenwertbasierte Meldepflichten (z. B. beim Verkauf von hochpreisigen Kfz). Zum anderen enthält der Wortlaut des künftig an die Stelle von § 43 GwG tretenden Art. 69 EU-AML-VO auch einen neuen Verdachtsmeldesachverhalt: Zu melden ist künftig auch, wenn der Verpflichtete Anhaltspunkte dafür hat, dass sein Kunde legales Vermögen zu illegalen Zwecken einsetzt – ein Bezug zu Geldwäsche, bei der bekanntermaßen illegal erworbene Mittel verwendet werden, muss also gar nicht mehr bestehen.
Den Abschluss des Hefts bildet – wie erprobt – die Literaturübersicht, in der Philipp Rhein die AML-bezogenen Publikationen des vergangenen Quartals zusammenfasst.
Wir wünschen eine erkenntnisreiche Lektüre!
Ihre Redaktion
Dr. Jacob Wende, Penelope Schneider, Prof. Dr. Kilian Wegner