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IHC 2024, 58
Pradka 
Der Verbandssyndikus und der elektronische Rechtsverkehr

Bereits seit dem 1. Januar 2022 müssen Rechtsanwältinnen und -anwälte aktiv den elektronischen Rechtsverkehr nutzen. Lange war unsicher, ob das auch für Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte gilt, die für Verbände arbeiten und deren Mitglieder beraten und vertreten. Das Bundesarbeitsgericht hat nun für Klarheit gesorgt.

Pradka, IHC 2024, 58

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