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IHC 2024, 11
 
Kommission muss Telekom Zinsen zahlen

Hat die EU-Kommission wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht gegen ein Unternehmen zu Unrecht eine Geldbuße verhängt, muss sie für das nur vorläufig eingenommene Geld Zinsen zahlen. So lautet das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Telekom und der EU-Kommission. 2014 hatte Letztere gegen die Telekom wegen des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung auf dem slowakischen Markt für Breitbandtelekommunikationsdienste eine Geldbuße in Höhe von rund 31 Millionen Euro verhängt. …

IHC 2024, 11

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