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K&R 2019, III
Nacimiento 

5G nach der Auktion: Und jetzt?*

Abbildung 2

RAin Dr. Grace Nacimiento, LL.M. (Emory), Düsseldorf

Endlich ist die Auktion beendet. Frequenzen im Umfang von insgesamt 420 MHz sind an vier Unternehmen vergeben.

Zwei Themen beherrschen die öffentliche Diskussion. Eines ist alt, das andere weist in die digitale Zukunft. Alt ist das Thema der flächendeckenden Breitbandversorgung. Dieses Problem muss endlich gelöst werden – nur nicht mit den jetzt versteigerten Frequenzen. In die digitale Zukunft weist das Thema der Frequenzvergabe auch an Industrieunternehmen zur raschen Förderung von Digitalisierungsprozessen – dafür sind die jetzt versteigerten Frequenzen prädestiniert. Diese Diskussion muss geführt, der Digitalisierungsprozess vorangetrieben werden.

Seit 2010 sind für eine mobilfunkbasierte Flächenversorgung geeignete Frequenzen vergeben worden. Sie sollten für diesen Zweck auch genutzt werden. Die jetzt versteigerten 3,6 GHz-Frequenzen eignen sich nicht zur Flächenversorgung. Das ist keine neue Erkenntnis. In 2006 zur Schließung “Weißer Flecken” bereits einmal versteigert – in 35 Runden und mit einem Erlös von ca. 56 Mio. € – lagen Frequenzen im Bereich 3,4-3,6 GHz letztlich brach. “Schlichtweg zu teuer und ungeeignet” – so das WIK schon in 2007 zu der Frage, ob diese Frequenzen einen relevanten Beitrag in der Flächenversorgung leisten könnten. Aber, so das WIK damals auch, die Nutzung der Frequenzen im Rundfunkfrequenzbereich bei 800 MHz “hätte das Bild wenden können”. Diese Frequenzen wurden in 2010 als Digitale Dividende I dem Mobilfunk zugewiesen und an die – damals noch vier – Mobilfunkunternehmen vergeben. In 2015 folgte die Digitale Dividende II im 700 MHz-Bereich und ging ebenfalls an die etablierten Mobilfunkunternehmen. Zwischenzeitlich teilten sich nur noch drei Unternehmen diese Ressourcen, deutliche Preissteigerungen zulasten der Verbraucher folgten auf diese Marktkonzentration von vier auf drei Betreiber. Um die für eine Flächenversorgung geeigneten Frequenzen vollständig zu erfassen, muss man die 900 MHz-Frequenzen mit einbeziehen, auch verteilt unter den drei etablierten Netzbetreibern. Frequenzen unter 1 GHz sind begehrt, ihre physikalischen Ausbreitungseigenschaften ermöglichen große Reichweiten mit vergleichsweise wenig Infrastruktur. Sie sind ideal, um ländliche Regionen mit schnellem Internet über Mobilfunk zu erschließen, auch wenn das alleine kein lukratives Geschäft ist. Die etablierten Netzbetreiber verfügen über eine umfangreiche Frequenzausstattung, die Flächen- und Kapazitätsfrequenzen kombiniert. Die Versorgungsauflagen geben den Mobilfunkunternehmen weitgehende Flexibilität, eine flächendeckende Versorgung mit den ihnen zugeteilten Frequenzen in allen Bändern zu gewährleisten. Diese Versorgungsauflagen sind ein Preis dafür, dass Unternehmen exklusive Nutzungsrechte für ein hochwertiges knappes öffentliches Gut erhalten, mit dem sich gutes Geld verdienen lässt. Auflagen müssen verhältnismäßig sein. Aber es wird auch in den aktuellen Bedingungen kein Erwerber verpflichtet, mit 3,6 GHz-Frequenzen eine Flächenversorgung sicherzustellen. Dass der Bund einerseits wertvolle Flächenfrequenzen exklusiv an Wenige vergibt, andererseits jetzt eine staatliche “Mobilfunk-Infrastrukturgesellschaft” gegründet werden soll, die – machen wir uns nichts vor – das letzte Stück der Versorgungsauflagen erfüllen soll, ist schwer zu verstehen. Last but not least ist es nur konsequent und nicht Ausdruck unverdienter Privilegien, wenn der seit langer Zeit erste und einzige Newcomer im Mobilfunkmarkt nicht verpflichtet wird, mit den ersteigerten 3,6 GHz- und 2 GHz-Frequenzen weite Flächen zu versorgen. Dass dieser Marktzutritt gelingt, bleibt eine regulatorische Herausforderung.

Das “Pionierband” 3,6 GHz dient ganz anderen Zwecken, und das führt zu dem Zukunftsthema. 5G soll unter anderem in diesem Band eingesetzt werden, um innovative Anwendungen wie Industrie 4.0 zu realisieren. Die Zuteilung lokaler Frequenzen für die Industrie dürfte einen wesentlichen Beitrag zur raschen Einführung von 5G leisten. Industrieunternehmen stehen mit neuen unabhängigen 5G-Netzen im 3,7-3,8 GHz-Bereich für die schnelle Digitalisierung von Industrieprozessen. Auch andere Länder erwägen eine Bereitstellung lokaler Frequenzen für die Industrie, Schweden ist ein Beispiel. Die in Deutschland für die etablierten Netzbetreiber im 3,6 GHz-Band bereitgestellte Frequenzausstattung ist nicht schlechter als in anderen Ländern. Die Zuteilung an die Industrie muss jetzt zügig vorangetrieben, das Verfahren rasch eröffnet werden.

Es gilt: Nicht wehklagen, sondern alte Probleme endlich lösen und neue Chancen nutzen. Deutschland als 5G-Leitmarkt ist das Ziel.

RAin Dr. Grace Nacimiento, LL.M. (Emory), Düsseldorf

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Anm. d. Red.: Korrigierte Version zur Druckfassung in Heft 7/8. Durch einen technischen Fehler wurden die Absätze des in Heft 7/8 abgedruckten Editorials vertauscht. Die Redaktion bittet, das Versehen zu entschuldigen.

 
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