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K&R 2017, 45
BGH 
Alan Wake: Berechnung von Abmahnkosten bei Filesharing (Urteil vom 12.05.2016, I ZR 43/15)

Zwar kann der Kläger von dem Beklagten die Erstattung von Abmahnkosten verlangen. Der Gegenstandswert, aus dem die erstattungsfähigen Kosten der anwaltlichen Abmahnung zu berechnen sind, ist allerdings nicht stets mit dem Doppelten des erstattungsfähigen Lizenzschadens anzusetzen. (Leitsatz der Redaktion)

BGH, K&R 2017, 45-49 (Urteil vom 12.05.2016, I ZR 43/15)

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