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K&R 2024, 213
OLG Frankfurt a. M. 
„Amazon’s Choice“ stellt kein Zueigenmachen dar (Urteil vom 21.12.2023, 6 U 154/22)

Die beklagte Marktplatzbetreiberin darf vegane Milchersatzprodukte mit der Angabe „Amazon’s Choice für reismilch“ bewerben. Zwar erkennt der angesprochene Verkehr aufgrund der Bezeichnung „Amazon’s Choice“, dass der Plattformbetreiber eine Produktempfehlung ausspricht. Allerdings ist die Einblendung „Amazon’s Choice für reismilch“ nur Folge des vom jeweiligen Kaufinteressenten im Suchfeld eingegebenen Begriffs „reismilch“. …

OLG Frankfurt a. M., K&R 2024, 213-220 (Urteil vom 21.12.2023, 6 U 154/22)

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