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Kommunikation & Recht
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Die Fachpublikation Kommunikation und Recht (K&R) ist die monatliche Fachpublikation zu allen nationalen und internationalen Rechtsthemen mit Medienbezug. Im Fokus stehen: Wettbewerbs- und Markenrecht, Medien- und Presse- und Rundfunkrecht, Datenschutzrecht, Urheberrecht, E-Commerce, Computer-, Internetrecht und Telekommunikationsrecht. Praxisnahe Aufsätze und Kommentare anerkannter Branchenexperten, sowie ein hochaktueller Rechtsprechungsteil sind die besondere Stärke der Publikation.
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Telemedicus
08.12.2019 17:56
+++ ePrivacy-Verordnung vorerst gescheitert+++ Entwurf für Medienstaatsvertrag beschlossen
+++ LG München: Facebook-Produkte verstoßen gegen Patente
+++ LAG München: Crowdworker sind keine Arbeitnehmer
+++ Verschärfung des NetzDG geplant
ePrivacy-Verordnung vorerst gescheitert
Die geplante ePrivacy-Verordnung ist vorerst gescheitert. Die Justizminister der EU-Mitgliedsstaaten konnten sich vergangene Woche nicht auf einen Kompromiss einigen. Die ePrivacy-Verordnung sollte neue Regeln für die Datenverarbeitung durch TK-Provider und Regelungen zum Einsatz von Tracking-Technologien wie Cookies und Fingerprinting enthalten. Über die Verordnung wird in der EU bereits seit Jahren gestritten. Zuletzt hatte Finnland einen neuen Kompromissvorschlag vorgelegt. Auch dieser konnte jedoch weder unter den ständigen Vertretern der Mitgliedstaaten noch unter den Justizministern eine Mehrheit gewinnen. Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton hat am Dienstag jedoch angekündigt, dass die Kommission einen neuen Vorschlag vorlegen wolle.
Weitere Hintergründe bei Heise online.
Entwurf für Medienstaatsvertrag beschlossen
Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich vergangene Woche auf den Entwurf eines neuen Medienstaatsvertrages geeinigt. Dieser soll den Rundfunkstaatsvertrag ablösen. Der Entwurf sieht neben Regelungen zum klassischen Rundfunk auch zahlreiche Regeln für neue Medien und Medienplattformen vor: Für YouTuber und Streamer soll künftig nur in Ausnahmen eine Lizenzpflicht bestehen, bspw. wenn Streamer im Halbjahresschnitt mehr als 20.000 Zuschauer ihrer Live-Streams haben. Größere „Medienintermediäre” – also Plattformen, über die Medien verbreitet werden – sollen künftig ebenfalls medienregulatorischen Anforderungen unterliegen, wie bspw. Regeln zur Werbekennzeichnung. Auch eine Kennzeichnungspflicht für Social Bots sieht der Entwurf vor. In einem nächsten Schritt sollen die Landesparlamente über den Staatsvertragsentwurf informiert werden. Im Frühjahr 2020 soll die Unterzeichnung des Vertrags erfolgen. Dieser müsste dann noch einmal von den Landesparlamenten ratifiziert werden und im September 2020 in Kraft treten.
Zur Meldung bei Heise online.
Ausführliche Zusammenfassung bei Spirit Legal.
LG München: Facebook-Produkte verstoßen gegen Patente
Whatsapp, Instagram, Facebook und Facebook Messenger verstoßen gegen Patente von Blackberry. Das hat das Landgericht München (LG) vergangene Woche entschieden und einer Unterlassungsklage von Blackberry stattgegeben, wie die SZ berichtet. Damit untersagt das Gericht die weitere Verbreitung der Apps. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Facebook hat bereits mitgeteilt, man habe bereits entsprechende Updates für die Apps vorbereitet. Zudem fechte Facebook die entsprechenden Patente bereits an und warte auf eine Entscheidung des Bundespatentgerichts. Dass die Apps also tatsächlich vom Markt genommen werden müssen, ist daher unwahrscheinlich.
Zum Bericht bei sueddeutsche.de.
LAG München: Crowdworker sind keine Arbeitnehmer
Crowdworker sind nicht zwingend Arbeitnehmer ihrer Auftraggeber oder von Crowdworking-Plattformen. Das hat das Landesarbeitsgericht München (LAG) entschieden (Az. 8 Sa 146/19). Hintergrund war die Klage eines Mannes, der über eine Crowdworking-Plattform verschiedene Arbeitsaufträge vermittelt bekommen hatte. Dieser hatte gegen eine Crowdworking-Plattform geklagt, die ihm die Arbeitsaufträge vermittelt hatte, weil diese seinen Account gesperrt hatte. Seiner Argumentation, Arbeitnehmer der Plattform zu sein, folgte das LAG jedoch nicht. Es liege keine weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit vor. Vielmehr sei der Kläger als Selbstständiger für seine verschiedenen Auftraggeber tätig.
Bericht bei Spiegel Online.
Verschärfung des NetzDG geplant
Die Bundesregierung hat sich auf eine Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) geeinigt. Demnach sollen Social Networks nicht nur verpflichtet sein, rechtsverletzende Inhalte innerhalb einer kurzen Frist von ihren Plattformen zu entfernen. Vielmehr sollen die Social Networks volksverhetzende und andere strafbare Inhalte künftig auch an das Bundeskriminalamt (BKA) melden, nebst dazugehörigen Daten zu dem Account und der IP-Adresse, von der aus die Inhalte gepostet wurden. Bloße Beleidigungen sollen hiervon allerdings nicht erfasst sein.
Bericht bei Spiegel Online.
02.12.2019 08:00
Das Telemedicus-Team organisiert auch im nächsten Jahr wieder eine Sommerkonferenz. Die Facts zur Soko20 in Kürze:• Termin: Samstag und Sonntag, 20. und 21. Juni 2020
• Veranstaltungsort: Microsoft Atrium, Unter den Linden 17, 10117 Berlin.
• Frist zum Einreichen von Vorschlägen: 22. Dezember 2019
Konferenzmotto
In den letzten Jahren haben wir viel darüber gesprochen, ob und welche regulatorischen Neuerungen auf uns zukommen. Zahlreiche Gesetztesvorhaben auf EU- und nationaler Ebene waren in der Diskussion und wurden letztlich verabschiedet. In der Konsequenz sind bekannte Rechtsgebiete in der rechtlichen Transformation und neue, unbekannte Aspekte kommen hinzu. Einige dieser Änderungen zeigen im (Arbeits-)Alltag schon ihre Auswirkungen.
Im nächsten Jahr wollen wir auf der Sommerkonferenz mit Expert*innen aus Praxis und Wissenschaft über die neue Rechtslage diskutieren und vor allem, wie wir mit diesen Auswirkungen umgehen. Auch Lösungsansätze sind selbstverständlich willkommen.
Call for Proposals
Deshalb laden wir wieder dazu ein, sich bei uns als Sprecher*in selbst vorzuschlagen. Folgend ein paar Oberthemen, die uns bei der Planung in den Sinn kamen und im beigefügten Dokument mit weiteren Beispielen ausgeführt sind. Diese Themen sind (noch) nicht gesetzt. Wer also zu einem anderen konferenznahen Thema referieren möchte, kann den Vorschlag gerne einreichen.
Die Oberthemen für die Soko20 sind:
• Urheberrecht
• Telekommunikationsrecht
• E-Privacy und Datenschutzrecht
• Kartellrecht
• Inhaltsregulierung
• Verbraucherschutz- und Informationsfreiheitsrecht
• IT-Sicherheit
Bei der Art und Weise, wie das Thema dargestellt wird, geben wir unseren Referent*nnen Raum für ihren präferierten Präsentationsstil. Alle Darstellungsformate sind möglich und Abwechslung in der Präsentationsweise willkommen. Alles ist denkbar, von der Plakat-Präsentation über die selbst organisierte Diskussionsrunde bis hin zur Präsentation auf der großen Bühne. Seien Sie also kreativ – jenseits der 30-minütigen Frontalpräsentation.
Einsendungen gehen an soko20@telemedicus.info. Die Einsendung soll eine Kurzbeschreibung des Vortragsthemas und eine Kurzbiografie der Sprechenden beinhalten. Es sind also keine Vortragsmanuskripte, Präsentationen oder längere Bewerbungen notwendig. Die Vorschläge sollen 500 Wörter nicht überschreiten.
Einsendungsschluss ist der 22. Dezember 2019.
Freihalten und weitersagen!
Über alles Weitere halten wir unsere Leser*innen über den Blog, Twitter, Facebook oder direkt unter #soko20 auf dem Laufenden. Eine Anmeldung wird bald möglich sein; bitte blocken Sie Sich schon einmal den 20. und 21. Juni 2020 und: Spread the Word!
Call for Proposals (PDF)
Webseite der Soko19
01.12.2019 17:22
+++ BVerfG zur Reichweite des Rechts auf Vergessenwerden+++ BGH: Lexfox darf weiter als Inkassodienstleister tätig werden
+++ EuGH-GA spricht sich für strengen markenrechtlichen Haftungsmaßstab aus
+++ Behinderung von LegalTechs: Wettbewerbszentrale klagt gegen RyanAir
BVerfG zur Reichweite des Rechts auf Vergessenwerden
Diese Woche wurden zwei viel beachtete Beschlüsse des BVerfG vom Anfang November veröffentlicht, in denen es um die grundrechtliche Reichweite des sogenannten Rechts auf Vergessen ging (Az. 1 BvR 16/13 und 1 BvR 276/17). In beiden Konstellationen ging es um bereits länger zurück liegende Berichterstattung mit persönlichen Namensnennungen. Der Senat entschied hierzu, dass sich der grundrechtliche Prüfmaßstab danach richte, wie vereinheitlicht das jeweilige Recht sei. Bestehe noch kein einheitlicher grundrechtlicher Maßstab in der Union für eine spezifische Lage, so sei diese nach den deutschen Grundrechten zu bewerten. Erst bei einem vereinheitlichten unionsweiten Schutz seien die europäischen Grundrechte vorrangig zu prüfen.
Zur Pressemittelung des BVerfG zum Beschluss Recht auf Vergessen I.
Zur Pressemitteilung des BVerfG zum Beschluss Recht auf Vergessen II.
Einordnung von Christian Rath (taz.de).
BGH: Lexfox darf weiter als Inkassodienstleister tätig werden
Der BGH hat diese Woche über die grundsätzliche Zulässigkeit des Legal-Tech-Inkassodienstleisters Lexfox entschieden (Az. VIII ZR 285/18). Das Unternehmen bietet Dienstleistungen an, mit denen Mieter ihre Rechte aus der Mietpreisbremse durchsetzen können. Dabei lässt es sich die Ansprüche abtreten und macht diese anschließend im Wege des Inkassos geltend. Der BGH entschied nun, dass dieses Vorgehen grundsätzlich zulässig sei, und verwies die Angelegenheit wieder zurück an die Vorinstanz. Anders als das Berufungsgericht legt der Senat den Inkassobegriff „eher großzügig” am Zweck einer umfassenden und vollwertigen substantiellen Beratung der Rechtsuchenden auf dem Gebiet der Inkassodienstleistungen aus. Entsprechend könne das Unternehmen unter anderem Erfolgshonorare verlangen sowie im Rahmen seines Geschäftsmodells eine Kostenübernahme implementieren.
Zur Pressemitteilung des BGH.
EuGH-GA spricht sich für strengen markenrechtlichen Haftungsmaßstab aus
Der Gerenalanwalt am EuGH hat sich in seinen Abschlussgutachten für einen strengen Haftungsmaßstab für die Vertriebsplattform Amazon ausgesprochen. Diese könne demnach auch für betrügerische Handlungen haften, wenn sie aktiv am Vertrieb mitwirke. Dies gelte jedenfalls, soweit der "Versand durch Amazon" erfolge. Hintergrund ist eine markenrechtliche Klage eines Markeninhabers, der sich gegen den unzulässigen Vertrieb seiner Markenprodukte über die Plattform wehrte.
Zur Nachricht bei tagesschau.de.
Behinderung von LegalTechs: Wettbewerbszentrale klagt gegen RyanAir
Die Wettbewerbszentrale berichtet diese Woche, dass sie Unterlassungsklage gegenüber der Airline RyanAir eingereicht habe. Die Klage richte sich gegen AGB-Bestimmungen, mit denen das Unternehmen die Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund der Fluggastrechteverordnung regelt. Diese sehen unter anderem vor, dass Kunden ihre Ansprüche nicht von vorneherein an Dritte abtreten dürfen. Damit wird zum einen die Tätigkeit von Legal-Technology-Anbietern erschwert. Die Wettbewerbszentrale sieht darin aber auch eine Beschränkung der Verbraucherrechte.
Zur Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale.
30.11.2019 12:44
+++ 2. Dezember: R/iK: Steuerung durch Technik, Berlin+++ 4. Dezember: DAV Barcamp IT-Recht, Bonn
+++ 4. Dezember: Daten als Gegenleistung und Neuerungen für das BGB-Vertragsrecht, Siegen
+++ 9./16. Dezember: Ringvorlesung Haftungsrecht und Künstliche Intelligenz, Frankfurt
+++ 10. Dezember: Datenschutz im Internet und eCommerce, Frankfurt
+++ 11. Dezember: ZOOM Tagung Internationales Medienrecht, Berlin
+++ 12. Dezember: Internet der Dinge, digitale Transformation, Industrie 4.0, Köln
+++ 16. Dezember: Kölner Mediensymposium, Berlin
+++ 16. Dezember: The power of platforms and how publishers adapt, Berlin
+++ 17. Dezember: Meinungsfreiheit, Kampagnen, illegitime Kommunikation, Berlin
+++ 17. Dezember: Telemedicus-Stammtisch, Berlin
+++ 27.-30. Dezember: 36C3, Leipzig
R/iK: Steuerung durch Technik
Die Veranstaltungsreihe Recht im Kontext (R/iK) der Humboldt-Universität geht weiter: Thomas Wischmeyer (Uni Bielefeld) fragt, ob Steuerung durch Technik eine Herausforderung für das Recht ist. Ausgangspunkt ist der Einsatz von technischen Systemen zur Rechtsdurchsetzung. Denn demokratisch verfasstes Recht durch Technik zu vollziehen, ist vielfach möglich. Wischmeyer will darlegen, was die Folgen dieser Technisierung sind. Ab welchem Punkt führt die kompromisslose Durchsetzung zu Unrecht? Welche rechtlichen Maßnahmen ergriffen werden sollten, kann nach dem Vortrag diskutiert werden.
Termin: 2.12.2019, 19:00 Uhr
Ort: Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät, Raum 144, Bebelplatz 2, 10099 Berlin
Anmerkungen: Anmeldung erbeten an register@rechtimkontext.de.
Nähere Information.
DAV Barcamp IT-Recht
Die IT-Rechtsabteilung des Deutschen Anwaltverein (DAVIT) lädt zum Barcamp nach Bonn. Interessierte sind eingeladen, eigene Themen mit in den Tag zu bringen. Alle Themen, die mit Recht und Digitalisierung zu tun haben, sind willkommen. Peter Bräutigam (Noerr) und Thomas Lapp (IT-Kanzlei Dr. Lapp) haben bereits für zwei Sessions zugesagt. Das Barcamp ist für Studierende kostenfrei.
Termin: 4.12.2019, 09:30 Uhr
Ort: Universität Bonn, Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät – Gebäude Juridikum, Ostturm, Hörsäle M und L, 1. UG, Adenauerallee 24-42, 53113 Bonn
Anmerkungen: Anmeldung erforderlich.
Nähere Information und Anmeldung.
Daten als Gegenleistung und andere Neuerungen für das BGB-Vertragsrecht
Axel Metzger (Humboldt-Uni Berlin) führt die Vortragsreihe am IMKR der Universität Siegen weiter. Er spricht über Veränderungen im BGB-Vertragsrecht durch die Digitalisierung. Wie sind Daten als Gegenleistung im Austauschgeschäft einzuordnen? Rechtlicher Hintergrund ist die EU-Richtlinie 2019/770 über digitale Inhalte und Dienstleistungen. Sie geht auf die geänderte Vertragsrealität in der digitalen Umgebung zurück. Statt dem singulären Kauf steht die (dauerhafte) Bereitstellung eines Dienstes im Vordergrund. Für das BGB würde dieser Fokus eine große Änderung bedeuten, die in einer enormen Reform enden könnte. Metzger stellt die wesentlichen Ansatzpunkte vor.
Termin: 4.12.2019, 19:30 Uhr
Ort: Universität Siegen, Raum US-A-120, Unteres Schloss, Kohlbettstr. 15, 57072 Siegen
Anmerkungen: Anmeldung nicht erforderlich.
Nähere Information.
Ringvorlesung Haftungsrecht und Künstliche Intelligenz
Die Ringvorlesung zu Künstlicher Intelligenz an der Goethe-Universität Frankfurt a.M. hat im Dezember gleich zwei Termine. Am 9. Dezember spricht Gerhard Wagner, (Humboldt-Uni Berlin) über das Haftungsregime für autonome Systeme. Eine Woche später führt Herbert Zech (Humboldt-Uni Berlin) das Thema weiter aus. Er spricht zu spezifischen KI-Risiken als Anknüpfungspunkt für Haftungsregeln. In der Vortragsreihe soll erörtert werden, wer in hochkomplexen Systemen zwischen Mensch und Maschine Verantwortung trägt. Ist eine neue Gefährdungshaftung erforderlich oder kann ein neuronales Netzwerk selbst Rechtssubjekt sein?
Termin: 9.12. sowie 16.12.2019, 18:15 Uhr
Ort: Goethe-Universität Frankfurt, Campus Westend, Hörsaalzentrum, Theodor-W.-Adorno-Platz, Frankfurt a.M.
Anmerkungen: Anmeldung nicht erforderlich.
Nähere Information.
Datenschutz im Internet und eCommerce
Der Fachausschuss Internet und eCommerce der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) trifft sich in Frankfurt. Thematisch soll es um Datenschutz im Internet bei der Nutzung von Cookies gehen. Das Planet49-Urteil des EuGH besprechen Michaela Nebel (Baker & McKenzie) sowie der hessische Datenschutzbeauftragte Martin Buchter. Eine gute Gelegenheit, um mit der Aufsichtsbehörde zu diesem praxisrelevanten Thema ins Gespräch zu kommen. Die Veranstaltung steht allen Interessierten kostenfrei offen.
Termin: 10.12.2019, 08:30 Uhr
Ort: Baker & McKenzie, Bethmannstraße 50-54, 60311 Frankfurt am Main
Anmerkungen: Kostenfreie Anmeldung bis 3.12. bei sonja.bermond@bakermckenzie.com erbeten.
Nähere Information.
ZOOM Tagung Internationales Medienrecht
In der globalisierten Welt recherchieren und berichten Journalisten länderübergreifend und müssen international vernetzt sein. In Deutschland sind sie dabei rechtlich geschützt, international sieht dies vielfach anders aus. Die ZOOM Tagung nimmt Schutzmöglichkeiten durch das Medienvölkerrecht in den Blick. Veranstalter sind die Deutsche Welle zusammen mit dem Institut für Kommunikations- und Medienrecht der Universität Köln.
Termin: 11.12.2019, 17:00 Uhr
Ort: European School of Management and Technology (ESMT), Schlossplatz 1, 10178 Berlin
Anmerkungen: Kostenfreie Anmeldung bis 9.12. erbeten.
Nähere Information.
Internet der Dinge, digitale Transformation, Industrie 4.0
Telemedicus–Autor Simon Assion gibt ein Seminar zum Imformationstechnologierecht. Er gibt Hilfestellungen zur Vertragsgestaltung rund um vernetzte Geräte und smarte Geschäftsmodelle. Im Fokus steht dabei das Datenschutzrecht und die Herausforderung "compliant" zu sein. Weiterer Schwerpunkt ist die Begleitung der digitalen Transformation in Unternehmen.
Termin: 12.12.2019, 09:00 Uhr
Ort: Park Consul Hotel, Köln
Anmerkungen: Anmeldung kostenpflichtig.
Nähere Information und Anmeldung.
Kölner Mediensymposium
Das 11. Kölner Mediensymposium findet unter dem Titel Künstliche Intelligenz und algorithmischen Systeme in Justiz und Gesellschaft statt. Die TH Köln lädt gemeinsam mit dem NRW-Justizministerium in die Landesvertretung in Berlin ein. Diskutiert werden sollen die Herausforderungen, die durch computergestützte Vorhersagen und Entscheidungen entstehen. Sprechen werden u.a. Markus Hartmann (Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW), Martin Kessen (Richter am BGH) und Dirk Bornemann (Microsoft Deutschland). Aus der Datenethikkommission sind Rolf Schwartmann (Kölner Forschungsstelle Medienrecht) und Christiane Woopen (ceres/Uni Köln) vor Ort. Das Programm verspricht vielfältige Blickwinkel aus Praxis, Wissenschaft und Wirtschaft.
Termin: 16.12.2019, 10:00 Uhr
Ort: NRW-Landesvertretung in Berlin, Hiroshimastraße 12-16, 10785 Berlin
Anmerkungen: Kostenfreie Anmeldung bis 12.12. an pressestelle@jm.nrw.de erbeten.
Nähere Information.
The power of platforms and how publishers adapt
Rasmus Kleis Nielsen ist Direktor am Reuters Institut für Journalismusstudien und Professor in Oxford. Am Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft (HIIG) blickt Nielsen auf die Symbiose zwischen Plattformen und Verlagen. Er skizziert die Entwicklung der letzten zwanzig Jahre bis hin zur heutigen Situation. Die Art und Weise, wie Verlage Plattformen nutzen, sei entscheidend. Dadurch würden die Verlage und die Nutzer von Plattformen profitieren, aber uns ebenso abhängig machen. Nach dem Vortrag ist das Publikum zur Diskussion eingeladen. Die Veranstaltung findet auf englischer Sprache statt und wird simultan übersetzt.
Termin: 16.12.2019, 18:30 Uhr
Ort: HAU Hebbel am Ufer (HAU 1), Stresemannstraße 29, 10963 Berlin
Anmerkungen: Kostenfreie Anmeldung erforderlich.
Nähere Information und Anmeldung.
Meinungsfreiheit, Kampagnen, illegitime Kommunikation – online
In der Ringvorlesung Selbstbestimmung in der vernetzten Gesellschaft an der TU Berlin referieren Andrea Hamm und Hans-Christian Gräfe vom Weizenbaum-Institut für die vernetzte Gesellschaft. Der interdisziplinäre Vortrag zu Meinungsfreiheit und Online-Kampagnen nimmt die Grenzen der Meinungsfreiheit im Internet der Plattformen in den Blick und stellt verschiedene Kommunikationsformen dar, um sie anschließend zu bewerten. Gemeinsam mit dem studentischen Publikum sollen aktuelle Fragen und Rufe nach Regulierung diskutiert werden.
Termin: 17.12.2019, 16:00 Uhr
Ort: Technische Universität Berlin, Marchstraße 23, 10587 Berlin
Anmerkungen: Anmeldung nicht erforderlich.
Nähere Information.
Telemedicus-Berlin-Stammtisch
Am 12. Geburtstag von Telemedicus treffen sich im Berliner Westen Telemedicus-Autor*innen, Freund*innen und solche, die es noch werden wollen. Bei Speis und Trank wollen wir das Jahr ausklingen lassen und über den call for proposals für die #Soko20 fachsimpeln. Falls Ihr Euch nicht traut, einfach so zu kommen, wendet Euch gerne an Telemedicus-Autor Jonas Kunze.
Termin: 17.12.2019, abends
Ort: Zwiebelfisch, Savignyplatz 7, 10623 Berlin, Deutschland
Anmerkungen: Alte Bekannte und neue Gesichter sind herzlich willkommen!
Aktuelle Informationen.
36C3: Chaos Computer Congress
Das Jahrestreffen der Hacker-Community findet erneut in Leipzig statt. In der Ruhe zwischen Weihnachten und Silvester strömen etwa 17.000 Teilnehmende auf den Congress. Wie schon vor zwei Jahren widmet sich der CCC der Erderwärmung und Nachhaltigkeit. Ziel ist es die eigenen Ressourcen zu kennen, um deren Erschöpfung zu verhindern. Der CCC ist darüber hinaus ein Raum für alles, was für die Tech-Community relevant ist.
Termin: 27.-30.12.2019
Ort: Messe Leipzig
Anmerkungen: Congress bereits ausverkauft.
Nähere Information.
Sollten Sie Ihre Veranstaltung hier nicht wiederfinden, obwohl sie einen Bezug zu den Themenbereichen Informations-, Urheber- & Medien- oder Datenschutzrecht aufweist, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis.
24.11.2019 19:13
+++ VG Berlin: Entzug von G20-Presse-Akkreditierungen rechtswidrig+++ Weiter kein EU-Ratsentwurf für die ePrivacy-Verordnung
+++ AfD-Lehrerportal und Datenschutz: Weder LfDI noch Landtag zuständig
+++ Presse-Leistungsschutzrecht in Frankreich: Beschwerde gegen Google
+++ Laufendes BGH-Verfahren zu Algorithmen bei Bewertungsportalen
+++ Wettbewerbszentrale geht gegen Online-Krankschreibungen vor
VG Berlin: Entzug von G20-Presse-Akkreditierungen rechtswidrig
Der nachträgliche Entzug der Presse-Akkreditierungen zweier Journalisten beim G20-Gipfel 2017 war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden (Az. VG 27 K 516.17, 519.17). Das Bundespresseamt hatte den Akkreditierungsentzug damit begründet, die betroffenen Journalisten hätten Nähe zu linksextremen Gruppierungen gehabt. Unter hohem Zeitdruck hätte man dies nicht konkret überprüfen können und hätte Risiken vermeiden müssen. Dem folgte das VG nicht: Die Akkreditierung hätte als begünstigender Verwaltungsakt nicht widerrufen werden dürfen. So hätten nach der Akkreditierung keine neuen Tatsachen vorgelegen, die auf eine Gefahrenlage hingedeutet hätten. Außerdem habe das Bundespresseamt ermessensfehlerhaft die betroffenen Interessen nicht abgewogen.
Mehr bei LTO.
Pressemitteilung des VG Berlin.
Weiter kein EU-Ratsentwurf für die ePrivacy-Verordnung
Der Entstehungsprozess um die ePrivacy-Verordnung stockt weiter. So konnte sich der EU-Rat zuletzt am Freitag nicht über einen Verordnungsentwurf einigen. Die finnische Ratspräsidentschaft hatte den Kompromissvorschlag ins Spiel gebracht, damit der Rat noch bis Ende des Jahres einen Entwurf verabschieden kann. Der Vorschlag hätte u.a. geräteübergreifendes Tracking mit Cookies ohne Einwilligung ermöglicht, allerdings mit verpflichtender Widerspruchsoption und angemessenen Sicherheitsmaßnahmen.
Mehr bei heise.de.
Hintergrundbericht bei gruenderszene.de.
netzpolitik.org kritisch zum Entwurf der Ratspräsidentschaft.
AfD-Lehrerportal und Datenschutz: Weder LfDI noch Landtag zuständig
Zur Datenschutzüberprüfung eines der umstrittenen Lehrer-Meldeportale der AfD – hier „Faire Schule“ in Baden-Württemberg – haben sich verschiedene Stellen für unzuständig erklärt. Zunächst hatte zu Beginn der Woche der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink die Zuständigkeit beim Landtag verortet. Grund: Die AfD-Landtagsfraktion betreibe das Portal, nicht die Partei selbst. Für die parlamentarische Arbeit gelte die Datenschutzordnung des Landtages, nicht die DSGVO. Später erklärte sich allerdings auch die Landtagsverwaltung für nicht zuständig: Die Datenschutzordnung des Landtages gelte nur für die Datenverarbeitung bei der Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben – darunter falle das Meldeportal nicht. Kritiker bemängeln eine Regelungslücke. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass gegenüber der AfD-Fraktion das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung geltend gemacht werden kann – unabhängig von behördlicher Datenschutzaufsicht. Das Kultusministerium hatte eine Datenschutzüberprüfung angestoßen, weil das Portal dazu einlade, Lehrerinnen und Lehrer wegen des Verdachts der politischer Beeinflussung zu melden; die Verarbeitung sensibler Daten zur politischen Haltung sei möglicherweise rechtswidrig.
Mehr bei heise.de.
Presse-Leistungsschutzrecht in Frankreich: Beschwerde gegen Google
Ein französischer Verlegerverband hat bei der nationalen Wettbewerbsbehörde Beschwerde gegen Google eingelegt. Grund: Google will wegen der Einführung des EU-Presseleistungsschutzrechts in Frankreich keine Snippets aus Presseartikeln listen, die Textaussschnitte und Bilder enthalten. Links und Artikelüberschriften will Google weiter zeigen, aber nicht dafür zahlen. „Wir verkaufen Anzeigen und keine Suchergebnisse“, heißt es von Google. Google bietet den Verlagen aber die Möglichkeit, Gratislizenzen für Fotos und Textauszüge einzuräumen. Nach Ansicht der Verleger nutzt Google damit seine marktbeherrschende Stellung aus. Die Beschwerde hatten die Verlage bereits im Oktober angekündigt.
Mehr bei heise.de.
Laufendes BGH-Verfahren zu Algorithmen bei Bewertungsportalen
Der BGH klärt derzeit, ob Bewertungsportale abgegebene Bewertungen per Algorithmus filtern dürfen, um fragwürdige Bewertungen von vornherein auszuschließen. Im konkreten Verfahren klagt eine Fitnessstudiobetreiberin gegen Bewertungen ihrer Studios auf dem Portal Yelp. Konkret geht es um die Art und Weise, wie Bewertungen zustande kommen: Yelp hebt „empfohlene“ Userbewertungen hervor, nutzt IP-Adressen-Erkennung und erkennt Doppelbewertungen, um Manipulationen zu verhindern. Aussortierte Bewertungen bleiben sichtbar, gehen aber nicht in die Gesamtbewertung ein. Yelp mache sich die Useraussagen zu eigen und hafte für „willkürliche“ Bewertungskriterien, so die Klägerin. Das OLG München hatte der Klägerin noch recht gegeben. Der BGH wird das Urteil am 14. Januar verkündigen; in der mündlichen Verhandlung hat der BGH laut SZ-Bericht keine klare Tendenz erkennen lassen (Az. VI ZR 495/18).
Mehr bei der SZ.
Pressemitteilung des BGH.
Wettbewerbszentrale geht gegen Online-Krankschreibungen vor
Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs führt vor dem Landgericht Hamburg einen Musterprozess gegen Online-Anbieter von Krankschreibungen (Az. 406 HKO 165/19). Das beklagte Softwareunternehmen bietet gegen Bezahlung „Krankschreibungen ohne Arztbesuch“ an und wirbt damit, „100% gültige AU-Scheine“ auszustellen – per Post oder als PDF. Die Wettbewerbszentrale hält das Angebot für irreführend und sieht darin einen unlauteren Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz, das Werbung für Fernbehandlungen verbietet. Die Gültigkeit der Bescheinigungen wird in der Fachwelt bezweifelt.
Zur Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale.
17.11.2019 11:37
+++ OLG Köln: Ärztebewertungsportal Jameda teilweise unzulässig+++ Datenschutzbehörden: Einsatz von Google Analytics bedarf Einwilligung
+++ Datenschutzbehörden veröffentlichen neues Standard-Datenschutzmodell
+++ AGH Berlin: Keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für das beA
+++ AG Itzehoe: Provider muss Straverfolgern E-Mails herausgeben
OLG Köln: Ärztebewertungsportal Jameda teilweise unzulässig
Das Ärztebewertungsportal Jameda ist teilweise unzulässig. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden (Az. 15 U 89/19 und Az. 15 U 126/19). Ein Arzt hatte gegen seine Listung auf dem Bewertungsportal geklagt und bekam sowohl vor dem Landgericht als auch vor dem Oberlandesgericht Köln recht. Maßgeblich sei, ob Jameda seine Stellung als neutraler Informationsvermittler verlasse. Dies sei hier der Fall, weil Jameda Ärzte auf der Plattform unterschiedlich darstelle, abhängig davon, ob diese ein kostenpflichtiges Profil einrichten oder nicht. Jameda stelle daher nicht lediglich neutral Informationen dar, sondern nehme eine eigene Differenzierung vor. Dabei könne sich Jameda auch nicht auf das Medienprivileg des Art. 85 Abs. 2 DSGVO stützen, so das Gericht. Denn das Geschäftsmodell der Plattform könne nicht als eigene meinungsbildende Tätigkeit aufgefasst werden, sondern allenfalls als ein Hilfsdienst zur besseren Verbreitung von (Dritt-)Informationen.
Zur Pressemeldung des OLG Köln.
Datenschutzbehörden: Einsatz von Google Analytics bedarf Einwilligung
Mehrere deutsche Datenschutzbehörden haben vergangene Woche in einer Pressemitteilung noch einmal ihre Auffassung bekräftigt, wonach der Einsatz von Google Analytics und vergleichbarer Tracking Tools nur mit einer vorherigen Einwilligung der Betroffenen zulässig sei. Bereits Anfang des Jahres hatten sich die deutschen Datenschutzbehörden auf diese Rechtsauffassung geeinigt. Insbesondere betonen die Behörden, dass bei Google Analytics keine Auftragsverarbeitung vorliege, weil Google die erhobenen Daten auch zu eigenen Zwecken nutze. Die Einwilligung müsse zudem ausdrücklich erfolgen – eine implizite Einwilligung durch Weitersurfen sei bspw. nicht ausreichend. Diese Anforderung gelte grundsätzlich auch für andere Tools, bei denen Daten über das Nutzungsverhalten an Dritte weitergegeben werden. Ausgenommen seien lediglich sehr eingeschränkte Dienste, bei denen lediglich die Anzahl der Abrufe pro Seite, die Geräte und die Spracheinstellungen erhoben werden.
Zur Pressemeldung des Hamburger Datenschutzbeauftragten.
Datenschutzbehörden veröffentlichen neues Standard-Datenschutzmodell
Die Datenschutzbehörden von Bund und Ländern haben sich auf ein neues Standard-Datenschutzmodell geeinigt, also eine einheitliche Prüfmethode, nach der Sachverhalte datenschutzrechtlich bewertet werden. Die Methode soll von den Aufsichtsbehörden angewendet werden, steht aber auch Unternehmen und Behörden offen.
Die Hintergründe bei Heise online.
AGH Berlin: Keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für das beA
Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) muss nicht nachträglich mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ausgestattet werden. Das hat der Anwaltsgerichtshof (AGH) Berlin entschieden. Mehrere Anwälte hatten vor dem AGH gegen die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) geklagt und Verbesserungen bei der Verschlüsselung des beA eingefordert. Nachrichten, die über das beA verschickt werden, werden derzeit auf einem Server der BRAK „umgeschlüsselt”, beispielsweise um Vertretungsregelungen umzusetzen. Eine echte Verschlüsselung vom Absender bis zum Empfänger gibt es nicht. Diese ist nach Ansicht des AGH auch nicht erforderlich. Das beA müsse keine absolute Sicherheit gewährleisten. Vielmehr genüge ein „relativer Zustand der Gefahrenfreiheit”. Dieser sei auch mit der aktuellen Konstruktion gewährleistet.
Details bei Heise online.
AG Itzehoe: Provider muss Straverfolgern E-Mails herausgeben
E-Mail Provider können dazu verpflichtet sein, unverschlüsselte E-Mails ihrer Kunde an Strafverfolgungsbehörden herauszugeben. Das hat das Amtsgericht Itzehoe entschieden und gegen den E-Mail Provider Tutanota ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000 EUR erlassen. Dieser hatte sich geweigert, einer entsprechenden Anordnung des Gerichts Folge zu leisten. Auf welche Rechtsgrundlage das Gericht abgestellt hat, ist derzeit unklar. Im Sommer des Jahres hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass telekommunikationsrechtliche Regelungen auf E-Mail Provider keine Anwendung finden. In einigen Medienberichten ist dennoch davon die Rede, dass das Amtsgericht seine Anordnung auf § 110 TKG gestützt habe.
Hintergründe bei der Süddeutschen Zeitung.
Umfassende Darstellung der Rechtslage bei Posteo.
10.11.2019 22:54
+++ Entscheidung zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht im Härtefall+++ Berliner Datenschutzbeauftragte: 14,5 Mio. € Bußgeld gegenüber Deutsche Wohnen
+++ Bundestag verabschiedet das Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG
+++ Umsetzung der DSGVO bei den Kommunen in Baden-Württemberg ungenügend
+++ Neuer Ausschuss der BRAK zum Thema Legal Tech
Entscheidung zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht im Härtefall
Einen Anspruch auf Befreiung von der Zahlung des Rundfunkbeitrages haben auch diejenigen, die zwar keine Sozialleistungen zum Lebensunterhalt erhalten, deren Einkommen jedoch vergleichbar niedrig ist und die über kein Vermögen verfügen. Dies hat das BVerwG diese Woche entschieden. Geklagt hatte eine Studentin, die von Wohngeld und Leistungen ihrer Eltern lebte. Bei dem Studium handelte es sich um ein nichtförderungsfähiges Zweitstudium, so dass sie weder Bafög noch andere Sozialleistungen erhielt. Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) sind ausdrücklich Befreiungen für die Empfänger bestimmter Sozialleistungen wie beispielsweise Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, Sozialgeld, Arbeitslosengeld II oder Bafög genannt; daneben aber auch sonstige Härtefälle als Befreiungsgrund. Diese Einstufung als Härtefall lag der Entscheidung zugrunde. Die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten sind danach gehalten, auch bei diesem Personenkreis anhand der vorgelegten Unterlagen zu prüfen, ob die Bedürftigkeit vergleichbar ist. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung darf die Befreiung nicht versagt werden.
Pressemitteilung des BVerwG.
Berliner Datenschutzbeauftragte: 14,5 Mio. € Bußgeld gegenüber Deutsche Wohnen
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, hat gegenüber der Deutsche Wohnen ein Datenschutzrichtlinien Bußgeld in Höhe von 14,5 Mio. € verhängt. Dem Unternehmen wird vor allem vorgeworfen, dass es ein Archivsystem benutzt, das keine Löschung einzelner Daten vorsehe. Anlässlich einer Vorortprüfung wurden diese Mängel bereits 2017 entdeckt und dem Unternehmen aufgegeben, Abhilfe zu schaffen. Bei einer erneuten Prüfung im März 2019 konnte weder eine Bereinigung des Datenbestandes festgestellt noch rechtliche Gründe für deren Aufbewahrung nachgewiesen werden. Damit wurde das bisher in Deutschland höchste Bußgeld verhängt. Zugunsten des Unternehmens wurde berücksichtigt, dass bereits Vorbereitungen zur Beseitigung des Zustandes liefen und kein Datenmissbrauch von Dritten festgestellt werden konnte. Der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig. Die Deutsche Wohnen wird wohl Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen.
Pressemitteilung der Datenschutzbeauftragten.
Einschätzung und Hintergrundinformationen bei Rechtsanwältin Nina Diercks.
Bundestag verabschiedet das Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG
Ab 2020 sollen nach einem diese Woche verabschiedeten Gesetz Patienten die Kosten für digitale Gesundheits-Apps erstattet bekommen. Weiter sollen Online-Sprechstunden sowie der digitale Arztbrief gefördert werden. Zusätzlich sollen in eine neue Forschungsdatenbank die Daten aller gesetzlich Versicherten wie beispielsweise Diagnosen, Behandlungen, Krankschreibungen, Alter, Geschlecht und Wohnort einfließen. Dabei wird es weder eine Einwilligungsmöglichkeit noch ein Widerspruchsrecht der Betroffenen geben. Auch Löschfristen sind nicht vorgesehen. Kritiker sehen darin einen Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und die DSGVO. Trotz der geplanten Pseudonymisierung seien die Daten rückverfolgbar und leicht bestimmten Patienten zuzuordnen.
Überblick bei Tagesschau.de.
Kritik bei netzpolitik.org.
Kritik bei Heise.
Beschlussfähige Gesetzesvorlage.
Umsetzung der DSGVO bei den Kommunen in Baden-Württemberg ungenügend
Nach der Auswertung einer Datenschutzumfrage in Baden-Württemberg teilt der Datenschutzbeauftragte mit, dass die Gemeinden zwar zu 88 % teilgenommen haben und die Kooperationsbereitschaft hoch sei, die bisher erreichte Umsetzung der DSGVO jedoch ungenügend sei. Nur 2 % der Gemeinden können über eine abgeschlossene Umsetzung der DSGVO berichten. Alle anderen befinden sich in unterschiedlichen Stadien der Vorbereitung. Besonders beklagt werde fehlendes Personal und Know How und nicht vorhandene Unterstützung. Besonders im Bereich der Datensicherheit stellen sich große Lücken heraus. Notebooks und Desktop-Computer werden nicht verschlüsselt, in die kommunalen Websites werden Drittelemente wie beispielsweise die von Facebook oder Google eingebunden, die das gesamte Nutzerverhalten auf der Website weitergeben. Dafür existiert keine Rechtsgrundlage. Nur wenige Gemeinden bieten dem Bürger eine verschlüsselte E-Mail-Verbindung an, meistens wird De-Mail benutzt.
Bericht bei Heise.
Alle Ergebnisse der Umfrage.
Neuer Ausschuss der BRAK zum Thema Legal Tech
Die 7. Satzungsversammlung der BRAK hat die Einrichtung eines neuen Ausschusses zum Thema Legal Tech beschlossen. Hintergrund ist die zunehmende Digitalisierung und der Wandel des Rechtsberatungsmarktes. Im Raum stehen mögliche berufsrechtliche Anpassungen. Noch unklar sind aber die konkreten Themen des neuen Ausschusses und welche die Anwaltschaft in ihrer Selbstverwaltung überhaupt regeln kann. Dazu gehören auch Fragen wie die, ob ein Fluggastentschädigungsportal eine Rechtsdienstleistung im Sinne des Gesetzes darstellt oder eine Umgehung des anwaltlichen Berufsrechts.
Bericht bei lto.
Presseerklärung der BRAK.
03.11.2019 22:07
+++ Datenschutzbehörde verhängt 18 Mio.-Bußgeld gegen Österreichische Post+++ Vier Bundestagsfraktionen fordern Rücktritt des Rechtsausschuss-Vorsitzenden Brandner
+++ Bundesregierung beschließt Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Hass
+++ Finnische Ratspräsidentschaft will Ratsfassung der ePrivacy-Verordnung noch 2020 verabschieden
Datenschutzbehörde verhängt 18 Mio.-Bußgeld gegen Österreichische Post
Die Österreichische Datenschutzbehörde (DSB) hat gegen die Österreichische Post AG (ÖPAG) ein Bußgeld von 18 Mio. EUR verhängt. Grund: Die ÖPAG hatte für Werbezwecke auch Daten zu einer hochgerechneten „Parteiaffinität” von Österreichern verarbeitet. Diese Daten waren entstanden, indem die ÖPAG die Wohnadresse von Personen mit früheren Wahlergebnissen in dieser Region abglich. Wer also in einer Gegend wohnte, in der vor allem eine bestimmte Partei gewählt wurde, dem ordnete die ÖPAG eine entsprechende „Parteiaffinität” als Datum zu. Dies sei ein Verstoß gegen Art. 9 DSGVO, meinte die DSB. Außerdem beanstandete sie, dass die ÖPAG für die Direktwerbung auch „Daten über die Paketfrequenz und die Häufigkeit von Umzügen” verarbeitet hatte. Folge: Ein Bußgeld von 18 Millionen EUR. Die Richtigkeit dieser Entscheidung ist allerdings umstritten, die ÖPAG will Berufung zum österreichischen Bundesverwaltungsgericht einlegen.
Weitere Informationen beim Kurier.
Vier Bundestagsfraktionen fordern Rücktritt des Rechtsausschuss-Vorsitzenden Brandner
Die Bundestagsfraktionen von Union, SPD, Grünen und FDP haben den aktuellen Vorsitzenden des Bundestags-Rechtsausschusses Stephan Brandner zum Rücktritt aufgefordert. Grund: Dieser hatte auf Twitter geschrieben, der Musiker Udo Lindenberg hätte gegen die AfD „gesabbert”, und nannte die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Lindenberg „Judaslohn”. Es ist nicht die erste Rücktrittsforderung gegen Brandner: Bereits im Oktober hatten der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Deutsche Juristinnenbund (DJB) Brandners Rücktritt gefordert, nachdem dieser den jüdischen Anwalt Michel Friedman als "deutschen Michel" bezeichnet hatte. Außerdem hatte Brandner nach dem Anschlag von Halle einen Tweet weiterverbreitet, der sich über Mahnwachen vor Synagogen empörte, obwohl dort doch „Biodeutsche” gestorben seien.
Weitere Informationen bei Zeit Online.
Bundesregierung beschließt Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Hass
Die Bundesregierung hat vergangenen Mittwoch beschlossen, mit einer Reihe von Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität vorzugehen. Anlass hierfür war der Anschlag von Halle, bei dem ein rechtsextremistisch motivierter Täter eine Synagoge angegriffen hatte. Das Maßnahmenpaket sieht unter anderem vor, dass das BKA eine Zentralstelle für Hasskriminalität einrichtet. Die Betreiber von sozialen Netzwerken, die dem NetzDG unterfallen, sollen bestimmte Straftaten an diese Zentralstelle zukünftig melden müssen. Geplant sind außerdem Änderungen im Äußerungsstrafrecht in Bezug auf „Cyber-Stalking, Hetze und aggressive Beleidigung” sowie eine Reihe weiterer Maßnahmen. Konkrete Vorschläge für Gesetzesänderungen hat die Bundesregierung bislang nicht veröffentlicht.
Das Papier zum Maßnahmenpaket zum Download.
Finnische Ratspräsidentschaft will Ratsfassung der ePrivacy-Verordnung noch 2020 verabschieden
Die ePrivacy-Veordnung hätte eigentlich schon vor Jahren den geltenden Schutz der „elektronischen Privatsphäre” grundlegend modernisieren sollen. Der Gesetzgebungsprozess war jedoch lange ins Stocken geraten. Grund: Im EU-Ministerrat, einem der drei Gesetzgebungsorgane der EU, war der Entwurf stark umstritten. Der Ministerrat arbeitet deshalb seit Jahren daran, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten. Zwischenzeitlich hatte er dabei kaum noch Fortschritte erzielt. Nun gibt es jedoch neue Bewegung: Die finnische Ratsdelegation, die den EU-Ministerrat derzeit leitet, hofft nach eigenen Angaben, im Ministerrat noch vor dem Jahresende 2020 eine Einigung zu erreichen. Damit wäre der Weg frei für die finalen Verhandlungen des Entwurfs (Trilog) und später zur Verabschiedung der Verordnung. Noch ist dies allerdings offen: Laut einem Bericht der IAPP hatte ein früherer Entwurf der finnischen Ratspräsidentschaft die Unterstützung von Deutschland und Spanien, ausdrücklich jedoch nicht von Frankreich und Polen. Ob eine Einigung gelingt, bleibt abzuwarten: Am dem 7. November will die Ratspräsidentschaft den nächsten Kompromissvorschlag vorlegen.
Hintergrundbericht bei der IAPP (Englisch).
01.11.2019 11:01
+++ 4. November: Abschlussbericht der Datenethikkommission, Bonn+++ 6. November: KI und Äußerungsrecht, Siegen
+++ 7.-9. November: DGRI-Jahrestagung Daten Freiheit Sicherheit, Berlin
+++ 11. November: Konferenz der Initiative Urheberrecht, Berlin
+++ 11. November: Eigentum und Urheberrecht in der Demokratie, Berlin
+++ 12. November: Safeguarding freedom - securing justice, Brüssel
+++ 12. November: Europäisches Urheberrecht in der Digitalität, Stuttgart
+++ 13. November: Datenschutz im Ehrenamt, Berlin
+++ 16. November: IT LawCamp, Frankfurt/Main
+++ 18. November: Neue Wege der Rechtsdurchsetzung in den Medienbranchen, Köln
+++ 20. November: Mainzer Vorträge - Konkordanz der Grundrechte, Mainz
+++ 21. November: Kölner Tage Urheberrecht, Köln
+++ 22.-23. November: Frankfurter IT-Rechtstag, Frankfurt/Main
Abschlussbericht der Datenethikkommission
Im Auftrag der Bundesregierung erstellte die Datenethikkommission (DEK) einen Katalog an Handlungsoptionen. Darin macht die DEK Vorschläge zur Regulierung von Algorithmen und Datenpools. Die Ergebnisse stellt Kommissionsmitglied Ulrich Kelber vor. Als Bundesdatenschutzbeauftragter wird er möglicherweise zukünftig selber mit den Empfehlungen der DEK befasst sein. Kelber steht nach der Präsentation für eine Diskussion bereit.
Termin: 4. November, 18:00 Uhr
Ort: Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Campus Sankt Augustin, Grantham-Allee 20, 53757 Sankt Augustin, Audimax (Hörsaal 1)
Anmerkungen: Kostenfreie Anmeldung erbeten.
Nähere Information und Anmeldung.
KI und Äußerungsrecht - Zur Haftung autonomer Kommunikationssysteme
Jan Oster, Universität Leiden (NL), forscht zu aktuellen Mensch-Maschine-Sprachsystemen. Solche neuen kommunikativen Gesprächspartner werfen die Frage nach einer rechtlichen Einordnung auf. Etwa wer genau haften sollte, wenn ein Kommunikationssystem autonom Beleidigungen ausspricht. Nach einer Einleitung zu KI wird Oster in seinem Vortrag möglichen Reformbedarf erläutern. Der Abend endet auf Einladung von Gastgeber Professor Hannes Rösler mit einem Umtrunk.
Termin: 6. November, 19:30 Uhr
Ort: Universität Siegen, Raum US-A-120, Unteres Schloss, Kohlbettstr. 15, 57072 Siegen
Anmerkungen: Keine Anmeldung erforderlich.
Nähere Information.
DGRI-Jahrestagung Daten Freiheit Sicherheit
Die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) lädt nach Berlin zur Jahrestagung ein. In fünf Themenblöcken an zwei Tagen werden alle aktuellen IT-Rechtsthemen praktisch und theoretisch ausgeleuchtet. Neben etablierten Bereichen wie Datensicherheit und Datenethik, wird der Einsatz technischer Systeme zur Überwachung diskutiert. Der stark in der Debatte stehende Bereich KI und Maschinelles Lernen wird von Aljoscha Burchardt, Mitglied der KI-Enquete, vorgestellt.
Der Eröffnungsabend im Soho-Haus Berlin sowie ein festliches Abendessen am Freitag runden das hochkarätig besetze Programm ab.
Termin: 7.-9. November
Ort: Logenhaus, Emser Str. 12-13, 10719 Berlin
Anmerkungen: Kostenpflichtige Anmeldung erforderlich.
Nähere Information und Anmeldung.
7. Konferenz der Initiative Urheberrecht
Die Initiative Urheberrecht, ein Zusammenschluss der Interessenvertretungen kreativer Berufe, veranstaltet ihre 7. Konferenz. Die Konferenz soll die Anliegen der Kreativen in den Blick nehmen. Themen sind deshalb insbesondere die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie und die Werknutzung auf Plattformen. Neben Werkschaffenden spricht Kulturstaatsministerin Monika Grütters und für die Wissenschaft die Professoren Gerhard Pfennig, Bernd Holznagel und Karl-Nikolaus Pfeifer.
Die Eindrücke des Tages können anschließend beim Empfang diskutiert werden.
Termin: 11. November
Ort: Akademie der Künste am Pariser Platz, Berlin
Anmerkungen: Kostenfreie Anmeldung erforderlich.
Nähere Information und Anmeldung.
Eigentum und Urheberrecht in der Demokratie
Das noch junge Forschungsinstitut "Eigentum und Urheberrecht in der Demokratie" der Humboldt-Universität Berlin nimmt seine Arbeit auf. Zur Eröffnung sprechen die Professoren Volker Gerhardt und Richter am BVerfG Andreas L. Paulus über „Urheberrecht im demokratischen Sozial- und Rechtsstaat“. Das Publikum ist zu einer angeregten Diskussion eingeladen. Institutsdirektorin Eva Inés Obergfell lädt anschließend zum Empfang.
Termin: 11. November 2019, 18:00 Uhr
Ort: Senatssaal der Humboldt-Universität zu Berlin, Unter den Linden 6, 10117 Berlin
Anmerkungen: Veranstaltung kostenfrei.
Nähere Information.
Safeguarding freedom - securing justice
Der Rundfunkstaatsvertrages soll durch eine Neufassung auf die Netzrealität angepasst werden. Dies bringt für die Medienanstalten neue Aufgaben bei der Rechtsdurchsetzung. Wie die Balance zwischen Freiheit und Regulierung aussehen kann, diskutiert die Medienanstalt NRW in Brüssel. Im Gespräch mit Plattformbetreibern, EU-Kommission und Rechtswissenschaft sollen Handlungsoptionen aufgezeigt werden. Co-Veranstalter ist das Institut für Europäisches Medienrecht.
Termin: 12. November, 14:00 Uhr
Ort: Representation of the State of North-Rhine Westphalia to the European Union, Rue Montoyer 47, 1000 Bruxelles
Anmerkungen: Kostenfreie Anmeldung erforderlich.
Nähere Information und Anmeldung.
Europäisches Urheberrecht in der Digitalität
Professor Norbert Flechsig kommt auf Einladung der GRUR Bezirksgruppe Südwest nach Stuttgart. Flechsig präsentiert die neuen Einflüsse der EU-Normgeber auf das nationale Urheberrecht. Er widmet sich dabei zwei Aspekten abseits der "Uploadfilter": der CabSat-Richtlinie sowie dem Urhebervertragsrecht. Dieses wird durch die Urheberrechtsrichtlinie nun erstmals europaweit harmonisiert. Der Vortrag bietet eine gute Gelegenheit sich bereits vor der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht zu informieren.
Termin: 12. November, 18:15 Uhr
Ort: Haus der Wirtschaft, Studio B, Willi-Bleicher-Straße 19, 70174 Stuttgart
Anmerkungen: Anmeldung nicht erforderlich.
Nähere Information.
Datenschutz im Ehrenamt
Die Stiftung Datenschutz verleiht auf dem "Datentag" ihren Journalistenpreis. Ausgezeichnet wird die verständliche Erklärung komplexer Vorgänge mit Bezug zum Datenschutz, wie etwa bei smarten Sprachsystemen. Der zweite Teil der Veranstaltung nimmt sich der Herausforderung an, die die DSGVO an viele Vereine stellt. Knappe Ressourcen ehrenamtlich Aktiver kollidieren mit den Anforderungen des Datenschutzes. Auswege und Praxisbeispiele präsentiert die DLRG, das Bündnis Privatsphäre Leipzig e. V. und die niedersächsische Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel. Die Abgeordneten Esken (SPD), Henrichmann (CDU/CSU) und Kuhle (FDP) diskutieren politische Lösungen.
Termin: 13. November, 15:00 Uhr
Ort: Festsaal im Lazarus Haus Berlin, Hoffnungstaler Stiftung Lobetal, Bernauer Straße 116, 13355 Berlin
Anmerkungen: Kostenfreie Anmeldung erforderlich.
Nähere Information und Anmeldung.
9th IT LawCamp
Mitte November findet das neunte „LawCamp” in Frankfurt am Main statt. Die Kanzlei Bird&Bird organisiert es im Barcamp-Stil rund um die Themen Blockchain, Open Source, AI/Machine Learning/Robotics, IoT, Datenschutz und IT-Sicherheit. Daneben referieren bereits gesetzte Gäste, wie etwa Telemedicus-Redakteur Sebastian Brüggemann.
Termin: 16. November
Ort: Design Offices Frankfurt Westendcarree, Gervinusstraße 15-17, 60322 Frankfurt am Main stattfinden.
Anmerkungen: Anmeldung kostenpflichtig.
Nähere Informationen und Anmeldung.
Neue Wege der Rechtsdurchsetzung in den Medienbranchen
An der TH Köln trifft Medienrecht auf Medienwirtschaft. Zur Eröffnung des gleichnamigen Masterstudiengangs lädt Professor Rolf Schwartmann ein. Den Umgang der Medienindustrie mit technisch fortschrittlichen Piraterieplattformen stellen Vertreter*innen von Sky, BVMI und BITKOM vor. Telemedicus-Redakteur Adrian Schneider berichtet aus der Praxis der Rechtsdurchsetzung. Studierende und Zuhörer*innen können danach mit den Diskutanten ins Gespräch kommen.
Termin: 18. November, 18:00 Uhr
Ort: TH Köln, Rotunde, Claudiusstr. 1, 50678 Köln
Anmerkungen: Kostenfreie Anmeldung per Mail erbeten.
Nähere Information und Anmeldung.
Mainzer Vorträge: Konkordanz der Grundrechte
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konkretisiert das von der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantierte Recht auf den Schutz personenbezogener Daten. Dieses Recht ist aber kein uneingeschränktes Recht. Es muss im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion mit anderen Grundrechten und Grundfreiheiten zum Ausgleich gebracht werden. Dr. Horst Heberlein, EU-Kommission, gibt in seinem Vortrag einen Überblick, wie die DSGVO das Datenschutz-Grundrecht umsetzt. Er analysiert, wie die DSGVO mit anderen Grundrechten in Ausgleich gebracht werden kann. Nur so sei im Wege praktischer Konkordanz ein kohärenter Grundrechtsschutz gewährleistet.
Termin: 20. November, 18:30 Uhr
Ort: Dekansaal Rechtswissenschaften der JGU, Raum 03-150, Jakob-Wel.der Weg 9, 55128 Mainz
Anmerkungen: Anmeldung nicht erforderlich.
Nähere Information.
Kölner Tage Urheberrecht
Fortbildungsveranstaltung für die Beratungspraxis im Bereich des Urheber- und Medienrechts. An einem Tag präsentieren führenden Wissenschaftler und Anwälte aktuelle Entwicklungen. Im Fokus liegt die aktuelle BGH-Rechtsprechung sowie die EU-Urheberrechtsrichtlinie.
Termin: 21. November 2019
Ort: Köln Marriott Hotel, Johannisstrasse 76-80, 50668 Köln
Anmerkungen: Anmeldung kostenpflichtig.
Nähere Information und Anmeldung.
Frankfurter IT-Rechtstag
An zwei Tagen führen die Frankfurter IT-Rechtstage durch Blockchain, DSGVO, Industrie 4.0 und E-Commerce Recht. Das umfangreiche Programm deckt die Bandbreite der aktuellen Themen ab. Für praxisorientierte Anwender eine gute Gelegenheit um sich auf den aktuellen Stand bringen zu lassen.
Termin: 22.-23. November 2019
Ort: Rechtsanwaltskammer Frankfurt, Bockenheimer Anlage 36, 60322 Frankfurt a. M.
Anmerkungen: Anmeldung kostenpflichtig.
Nähere Information und Anmeldung.
Sollten Sie Ihre Veranstaltung hier nicht wiederfinden, obwohl sie einen Bezug zu den Themenbereichen Informations-, Urheber- & Medien- oder Datenschutzrecht aufweist, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis.
30.10.2019 22:29
Die Privacy Conference war ein Forum für den Austausch zwischen Regulierern, Unternehmen und Anwaltschaft. Die großen Internet-Unternehmen, deutsche Datenschutzaufseher und viele Datenschutzbeauftragte diskutierten aktuelle Herausforderungen. Dabei wurde deutlich, dass der Dialog auf beiden Seiten erwünscht und gefordert wird. Dazu kommen ausgewählte Themen, die in kleineren Panels erörtert wurden. In einer kompakten Rückschau sollen hier noch einmal die diskutierten Kernprobleme in den Blick genommen werden.17 Monate DSGVO
Die Konferenz begann mit einer Rückschau auf die letzten 17 Monate mit der DSGVO. Nach einer kurzen Einführung durch den Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber begann ein lebhafter Austausch. Bojana Bellamy vom Centre für Information Policy Leadership führte in das Gespräch mit der Frage ein, ob Datenschutz auch geschäftsfördernd wirken könne. Datenschutz könne doch ein zentrales Verkaufsargument für Unternehmen sein. Nicht umgesetzter Datenschutz führe im Falle von Leaks sogar zu einem erheblichen Ansehensverlust. Claus Ullmer (Deutsche Telekom) verwies in diesem Zusammenhang auf die hauseigenen Smart-Speaker. Diese seien nach europäischen Datenschutzvorgaben entwickelt, was einen Marktvorteil gegenüber amerikanischen Produkten darstelle. Im Geschäftskundenbereich sei allerdings die Implementierung der DSGVO im Cloud-Bereich im Fokus. Hier sei ohne Code of Conduct eine regelkonforme Zusammenarbeit mit amerikanischen Anbietern schwierig. Bellamy wollte daher wissen, ob die DSGVO auch abschreckend wirke und Geschäftsmodelle ausbremse. Kelber verwies auf die positiven Wirkungen der DSGVO. Denn wenn Unternehmen Datenschutz ernstnähmen, führe dies zu einem fairen Geschäftsmodell gegenüber den Kunden. Vielfach sei im Detail auch keine große Veränderung nötig, da Ausnahmetatbestände das Einholen einer Einwilligung vielfach nicht erfordere. Ullmer forderte, dass dafür den Unternehmen aber Unsicherheit bei der Anwendung von Datenschutznormen genommen werden müsse. Dafür sei ein intensiver Dialog mit den Aufsichtsbehörden notwendig. Eine europaweit einheitliche Auslegung der DSGVO sei dringend erforderlich. Diesem Bemühen stimmte auch Kelber zu.
Datenschutzfolgeabschätzung
Die DSGVO fordert von einigen Unternehmen eine Datenschutzfolgeabschätzung (DFA). Das Vorgehen der niedersächsischen Aufsichtsbehörde erläuterte dazu die Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel. Aus Sicht der Unternehmen sprach Oliver Draf von der Volkswagen AG.
Thiel stellte dabei das Instrument der DFA vor. Zur Auslegung sei das Arbeitspapier 248 der europäischen Datenschutzkonferenz ein hilfreicher Leitfaden. Sie berichtete von der Prüfung ihrer Behörde, die 50 niedersächsische Unternehmen nach ihrem Umgang mit DFA befragte. Mittlerweile hätten fast alle eigene Datenschutzabteilungen. Zu oft werde aber etwa eine Einwilligung eingeholt, obwohl dies aufgrund von Ausnahmetatbeständen nicht nötig sei. In der Dokumentation von DFA offenbaren sich Lücken und generell sei die Anwendung von Art. 35 I DSGVO nicht immer zufriedenstellend. Thiels Rat an die Unternehmen war, die DFA nicht durch den eigenen Datenschutzbeauftragten durchführen zu lassen und bei Umsetzung einer DFA das WP 248 heranzuziehen.
Draf berichtete daraufhin von den Herausforderungen, die die DSGVO an die Entwicklung von autonomen Fahrsystemen stellen. Da hier die Fehlertoleranz extrem gering sei, sei auch eine saubere DFA notwendig. In Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und entsprechenden Tools sei diese aber zu bewältigen. Wichtig sei, bereits vor einer Prüfung durch die Behörde gut aufgestellt zu sein. Dazu sollten innerbetriebliche Daten gesichtet und strukturiert werden. So könne dann auch innerhalb einer angemessenen Frist reagiert werden.
Datenportabilität
Im Gespräch mit Marie-Therese Ettmayer (EU-Kommission) sowie Cecilia Álvarez Rigaudias (Facebook) sprach Frederick Richter von der Stiftung Datenschutz über Datenportabilität. Das Thema erhielt durch die DSGVO neuen Schwung, da Nutzern nun ein Recht eingeräumt wird ihre Daten umzuziehen. Da mittlerweile auch etwa das Justizministerium die Nutzung von Daten auf verschiedenen Plattformen ermöglichen will, stelle sich Richter die Frage, wie Facebook diesem Verlangen nachkommen will. Rigaudias stellte heraus, dass personenbezogenen Daten das Kerngeschäft von Facebook seien. Schon weit vor der DSGVO habe Facebook in Technologien investiert, die einen Datentransfer ermöglichen sollen. Praktisch bedeute dies aber einige Herausforderungen. Nicht alle Daten die Facebook habe, seien auch in neuen Umgebungen legitim zu verarbeiten. Im „Data Transfer Project“ sei daher das Ziel, die Daten auf Wunsch des Nutzers direkt an einen anderen Dienstanbieter zu übermitteln. Facebook setze sich dann direkt mit dem anderen Dienst auseinander.
Ettmayer stellte aus Sicht der Kommission dar, dass dem einzelnen Nutzer wieder mehr Souveränität gegenüber den Plattformbetreibern eingeräumt werden solle. Außerdem fördere Datenschutz den Wettbewerb und verhindere zu große Marktmacht. Dies sei gerade im B2B-Bereich zu beobachten. Die unternehmenseigene Cloud-Lösung zu wechseln sei bis jetzt eine schwierige Herausforderung. Diesem „Vendor-Lock“ könne durch den Code of Conduct für den Cloud-Bereich entgegengewirkt werden. Sie hoffe, dass bis Mitte 2020 den Dienstanbietern klare Vorgaben gemacht werden.
Auch abseits der Hauptbühne gab es interessante Kurzvorträge. Zwei Impulsreferate zu DSGVO-Anforderungen an Netzbetreiber sowie Kartellrecht und digitale Marktmacht sollen hier wiedergegeben werden.
ePrivacy bei Vodafone
Laure Wagener aus dem Vodafone-Büro in Brüssel skizzierte in ihrem Vortrag, welche Regulierungsthemen Vodafone aktuell beschäftigen. Die zentrale Herausforderung sei innerhalb dem neuen EU-Rechtsrahmen innovativ zu bleiben. Es müsse genügend Freiraum bestehen, damit auch ein europäischer Service weltweit wettbewerbsfähig sei. Europäische Werte dürften dafür aber nicht aufgegeben werden.
Als Beispiel für eine datenökonomische Anwendung nannte Wagener die im Netz von Vodafone entstehenden Metadaten. Diese Ortsdaten seien nicht vergleichbar mit GPS, innerstädtisch aber auf bis zu 50 Meter genau. Diese Daten nutze Vodafone nicht um sie weiter abzugleichen oder mit einem Kartendienst zu verbinden. Ganz ungenutzt wolle man die Daten aber auch nicht lassen. Durch die Auswertung großer Mengen an Metadaten könnten etwa Städte genauer analysiert werden. Dies ergebe Anwendungsfelder für Bereiche wie Smart City, bei Unglücken oder im Energiebereich.
Personenbezogene Daten verarbeite Vodafone im Rahmen der DSGVO nicht ohne Einwilligung. In einem größeren Rahmen wolle man aber zugunsten der eigenen Geschäftsmodelle Datenströme verarbeiten können. Werden europäische Anbieter, etwa durch ePrivacy, zu stark reguliert, könnten Nicht-EU-Akteure diese Geschäftsmodelle nutzen. Wenn innerhalb der EU Marktmacht nur unter Beachtung von Datenschutz möglich sei, dann sei aber auch rechtliche Sicherheit gefragt, etwa bei der Vorratsdatenspeicherung.
Kommt der Datenschutz ins Kartellrecht?
In diesem Kurzpanel stellten Sebastian Louven und Aline Blankertz ihre unterschiedlichen Sichtweisen vor. Das vom Bundeskartellamt angestrengte Verfahren gegen Facebook wirft ein Schlaglicht auf neue Verbindungen zwischen Datenschutz- und Kartellrecht. Louven stellte zunächst den aktuellen Stand im Verfahren vor. Das OLG Düsseldorf entschied im Eilrechtsschutz zu Gunsten von Facebook. Ob ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen also (digitalen) Marktmachtmissbrauch begründen kann, wird sich im Hauptverfahren zeigen. Blankertz betrachtete die starke Stellung von Facebook aus ökonomischer Perspektive. Marktmacht könne im Bereich des Datenschutzes genutzt werden, um einseitig Standards vorzugeben. Ein starker gesetzlicher Datenschutz führe somit zu mehr Wettbewerb und in der Folge womöglich zu mehr Innovation. Eine funktionierende Dateninteroperabilität könnte hier ein Werkzeug sein, um Datenschutz und Kartellrecht zu verbinden.
Die Vortragenden betrachteten in diesem Zusammenhang das Vorgehen des Bundeskartellamtes. Kann der Verlust von Datensouveränität wirklich Marktmachtmissbrauch darstellen? Der Vorwurf des BKart lautete, Facebook vernetzte Nutzerdaten außerhalb ihrer Plattform. Aber würde dieses Verhalten bei mehr Wettbewerb unterbleiben? Kritisch zu hinterfragen sein auch, ob Facebook überhaupt eine solch wichtige Stellung in Deutschland innehabe. Denn die meisten Bürger*innen nutzen die Dienste von Facebook gar nicht. Ob Facebook daher als Monopolist reguliert werden könne, sei nicht ohne weiteres ersichtlich. Louven und Blankertz schlossen mit einem Aufruf für mehr interdisziplinären Austausch.
Fazit
Aufsichtsbehörden und Unternehmen werden sich ihrer Aufgaben und Verantwortung bewusst. Um in einem rechtssicheren Rahmen tätig werden zu können, braucht es einen Dialog. Die Bitkom Privacy Conference war hierfür eine gute Gelegenheit.
27.10.2019 18:40
+++ Datenethikkommission präsentiert Gutachten zu Algorithmen und KI+++ Datenschützer darf Gesichtserkennung bei G20 nicht untersagen
+++ LG Köln hat schon im Juli Betrieb der Uber-App untersagt
+++ OLG Nürnberg: Xavier Naidoo darf nicht als Antisemit bezeichnet werden
Datenethikkommission präsentiert Gutachten zu Algorithmen und KI
Die Datenethikkommission der Bundesregierung hat in einem Gutachten (Langfassung, Kurzfassung) Vorschläge zu Künstlicher Intelligenz und dem Einsatz von Algorithmen unterbreitet. Die Expertinnen und Experten empfehlen eine EU-Verordnung für algorithmische Systeme („EUVAS“). Danach soll das Schädigungspotential („Systemkritikalität“) von Algorithmen in fünf Stufen bestimmt werden. Je nach Einstufung müssen Algorithmenbetreiber Zulassungsverfahren durchlaufen, Risikofolgen abschätzen, den Algorithmeneinsatz kennzeichnen und Qualitätsgarantien abgeben. Plattformen mit „Torwächterfunktion“ (wie heute Facebook oder YouTube) sollen zur Pluralität verpflichtet werden. Die Bundesregierung hat im Juli 2018 die Datenethikkommission eingesetzt. Ihr Auftrag war es, ethische Leitlinien für „den Schutz des Einzelnen, die Wahrung des gesellschaftlichen Zusammenlebens und die Sicherung und Förderung des Wohlstands im Informationszeitalter“ zu erarbeiten.
Das Gutachten im Volltext (Langfassung).
Netzpolitik.org fasst das Gutachten zusammen.
Mehr bei LTO.
Mehr in der FAZ.
Netzpolitik.org hat Reaktionen gesammelt.
Datenschützer darf Gesichtserkennung bei G20 nicht untersagen
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte kann die Hamburger Polizei vorerst nicht verbieten, eine Gesichtserkennungsdatenbank zur Verfolgung von Straftaten während der G20-Proteste zu nutzen. Eine entsprechende Löschanordnung des Datenschutzbeauftragten hat das Verwaltungsgericht Hamburg für rechtswidrig erklärt und aufgehoben (Az. 17 K 203/19). Der Datenschutzbeauftragte „hätte die Datenverarbeitung der Polizei in der konkret praktizierten Form in den Blick nehmen und eigene Feststellungen zu einem Verstoß gegen Vorschriften des Datenschutzes treffen müssen“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Die Anordnung sei außerdem ermessensfehlerhaft, denn der Datenschutzbeauftragte habe keine Auflagen in Betracht gezogen. Das VG hat nicht über die Rechtmäßigkeit der Gesichtserkennungsdatenbank an sich entschieden.
Zur Pressemitteilung des VG Hamburg.
LG Köln hat schon im Juli Betrieb der Uber-App untersagt
Der Fahrdienstvermittler Uber darf seine App UberX nicht mehr zur Mietwagenvermittlung in Deutschland einsetzen. Das hat das LG Köln bereits im Juli per einstweiliger Verfügung entschieden. Uber verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz. Es schreibt vor, dass Mietwagenfahrer nur Beförderungsaufträge ausführen dürfen, die zuvor eine Zentrale angenommen hat. Tatsächlich können Fahrer aber ihre Aufträge selbständig und ohne Weisung aus dem Betriebssitz der Geschäftspartner von Uber annehmen. Die Verfügung konnte in Amsterdam gegenüber Uber bislang nicht zugestellt werden; Uber setzt sein Geschäftsmodell weiter fort. Geklagt hatte ein Kölner Taxiunternehmer.
Zur Meldung bei LTO.
OLG Nürnberg: Xavier Naidoo darf nicht als Antisemit bezeichnet werden
Eine Referentin der Amadeus-Antonio-Stiftung darf den Popstar Xavier Naidoo nicht als Antisemiten bezeichnen. Das hat das OLG Nürnberg entschieden und damit ein Urteil des LG Regensburg bestätigt (Az. 3 U 1523/18). Die Referentin hatte in einem Vortrag über Reichsbürger und Verschwörungstheorien Naidoo Antisemitismus Unterstellt und als „strukturell nachweisbar“ bezeichnet. Dies erweckt nach Ansicht des OLG den Eindruck, dies objektiv beweisen zu können. Die Referentin habe aber lediglich seine Songtexte gedeutet. Dieser erhebliche Eingriff in Naidoos Persönlichkeitsrecht sei vom Recht auf freie Meinungsäußerung nicht gedeckt.
Zur Meldung bei LTO.
20.10.2019 12:33
+++ DSK veröffentlicht DSGVO-Bußgeldkonzept+++ BNetzA zu Sicherheitsanforderungen an TK-Anbieter
+++ GWB-Novelle zielt auf Digitalunternehmen
+++ Twitter will auch Regelverstöße von Politikern sanktionieren
+++ Österreich: Streit um Strache-Profil
DSK veröffentlicht DSGVO-Bußgeldkonzept
Die Datenschutzbehörden der Länder (DSK) haben ihr Konzept zur Bemessung von DSGVO-Bußgeldern veröffentlicht. Damit soll ein deutschlandweiter Standard für den Umgang mit Datenschutzverstößen etabliert werden. Unternehmen erhalten Einsicht, nach welchen Kriterien sie sanktioniert würden. Dadurch, so die DSK, sind nachvollziehbare und einzelfallgerechte Entscheidungen möglich. Europaweit harmonisiert der Europäische Datenschutzaussschuss das Vorgehen der Aufsichtsbehörden. Bis in dieser Runde ein Bußgeldkonzept beschlossen ist, wird das von der DSK erarbeitete Papier in Deutschland angewandt.
Pressemitteilung der DSK.
BNetzA zu Sicherheitsanforderungen an TK-Anbieter
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ihren Entwurf zu neuen Anforderungen an Telekommunikationsanbieter veröffentlicht. Diese sind gem. § 109 TKG verpflichtet, Schutzmaßnahmen für Anwender sowie die technische Infrastruktur aufzubauen. Die BNetzA legt fest, welche Anforderungen dabei im Detail zu erfüllen sind. Relevant sind die geplanten Aktualisierungen hinsichtlich des 5G-Netzes in Deutschland. Die dafür nötige Hard- und Software soll vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert werden. Insbesondere der Technologieanbieter Huawei steht im Verdacht, Netzwerkdaten für chinesische Behörden verfügbar zu machen. Die BNetzA bittet die Adressaten des Entwurfs nun Stellungnahmen einzureichen.
Meldung bei der BNetzA.
GWB-Novelle zielt auf Digitalunternehmen
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat den ersten Entwurf einer GWB-Novelle vorgelegt. Das Bundeskartellamt (BKartA) soll damit zur stärkeren Aufsicht über datengetriebene Digitalmärkte gerüstet werden. Der erste Versuch des BKartA, beispielhaft Facebook auch im Hinblick auf deren Datenverarbeitung zu regulieren, wurde zunächst im Eilverfahren gestoppt. Die Novelle will dem BKartA in solchen Verfahren künftig klare Zuständigkeiten geben. Unternehmen könnten danach etwa kartellrechtlich verpflichtet werden, Nutzerdaten in andere Netzwerke übertragbar zu machen. Sie könnten auch verpflichtet sein, anderen Unternehmen Zugang zu eigenen Datenbeständen zu gewährleisten. Denn Daten sollen nach dem Entwurf auch in die Kategorie der „Essential Facility” fallen.
Ingesamt zeichnet sich ab, dass das BKartA zum Wächter einer "digitalen Hausordnung" wird.
Zum Referentenentwurf des BMWi.
Twitter will auch Regelverstöße von Politikern sanktionieren
Twitter wird zukünftig auch Politiker bei Verstößen gegen Community-Standards sanktionieren. Das hat das Unternehmen vergangene Woche in einem Blogpost mitgeteilt. Zwar sollen Tweets von Politikern nicht direkt gesperrt oder gelöscht werden. Sie sollen aber in eine Art „Read-only-Modus” versetzt werden. Weder Likes noch Retweets sind dann für diese Beiträge möglich. Eine weitere Verbreitung im Netzwerk wird so eingedämmt. Die Anpassung ist ein Kompromiss zwischen Sanktion und öffentlichem Interesse an den Meinungsäußerungen.
Zur Meldung bei pressesprecher.com.
Österreich: Streit um Strache-Profil
Die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) hat die Facebook-Seite ihres ehemaligen Parteichefs Heinz-Christian Strache stillgelegt. Strache war im Frühjahr wegen Untreuevorwürfen von seinem Amt zurückgetreten. Daraufhin forderte er von der Partei die Übertragung der Administratorrechte seiner Facebook-Seite. Die FPÖ verweigert das mit dem Argument, die Facebook-Seite sei personell und finanziell von der FPÖ aufgebaut worden. Zudem sei die Partei auch im Impressum als Verantwortliche für das Profil eingetragen. Um zugleich die Persönlichkeitsrechte von Strache zu wahren, hat die Partei das Profil nun stillgelegt.
Zur Meldung bei orf.at.
13.10.2019 22:23
+++ FinFisher-Hersteller gehen gegen Berichterstattung bei netzpolitik.org vor+++ OLG München: Gebühren für Zahlungsdienste im E-Commerce zulässig
+++ Arbeitspapier zum Datenschutz bei Online-Services für Kinder veröffentlicht
+++ Datenschutzbehörden warnen vor teils „verheerenden” Brexit-Folgen
+++ OECD legt Vorschlag für Besteuerung von Digitalkonzernen vor
FinFisher-Hersteller gehen gegen Berichterstattung bei netzpolitik.org vor
Die Hersteller der staatlichen Spionagesoftware FinFisher haben das Online-Portal netzpolitik.org abgemahnt. Grund ist die Berichterstattung von Netzpolitik zu einem Ermittlungsvefahren um die Spionagesoftware. Im Mai hatten NDR, WDR und die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass die Software offenbar auch in der Türkei eingesetzt wurde, um Teilnehmer regierungskritischer Demonstrationen auszuspionieren. Eine Erlaubnis für einen Export von FinFisher in die Türkei gab es jedoch nicht, sodass sich die Frage stellte, wie die Software in die Türkei gelangen konnte. Netzpolitik hatte hierüber berichtet und wegen eines möglichen Verstoßes gegen Außenwirtschaftsrecht Strafanzeige erstattet. Die Berichterstattung von Netzpolitik haben die Herstellerfirmen nun abmahnen lassen. Der Bericht sei „hochgradig vorverurteilend”, weil neben dem Artikel auch die Strafanzeige im Wortlaut veröffentlicht wurde und darin die Namen der Herstellerfirmen sowie ihrer Geschäftsführer genannt werden. Netzpolitik hat angekündigt, keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Bericht bei Spiegel Online.
OLG München: Gebühren für Zahlungsdienste im E-Commerce zulässig
Online-Dienste dürfen für Zahlungen per PayPal oder Sofortüberweisung zusätzliche Gebühren von Kunden verlangen. Das hat das Oberlandesgericht München (OLG) vergangene Woche entschieden (Az. 29 U 4666/18). Hintergrund ist ein Musterverfahren der Wettbewerbszentrale gegen das Reisebusunternehmen FlixMobility. Nach § 270a BGB dürfen Unternehmen für Zahlungen über SEPA-Überweisung oder -Lastschrift keine Gebühren verlangen. Die Wettbewerbszentrale ist der Ansicht, dass dies auch dann gelten muss, wenn für die eigentliche Überweisung oder Lastschrift ein Zahlungsdienst zwischengeschaltet ist. Während das Landgericht noch die Ansicht der Wettbewerbszentrale Ende letzten Jahres bestätigt hatte, widersprach nun das OLG München. Die Regelung passe nicht auf Zahlungsdienste: Bei PayPal liege schon keine Überweisung sondern eine Übertragung von E-Geld vor. Sofortüberweisung biete darüber hinaus andere Vorteile, als nur die Durchführung einer Überweisung. Für diese anderen Vorteile sei eine Gebühr nicht ausgeschlossen. Das OLG hat die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen.
Hintergründe bei Heise online.
Pressemeldung der Wettbewerbszentrale.
Arbeitspapier zum Datenschutz bei Online-Services für Kinder veröffentlicht
Die Internationale Arbeitsgruppe für Datenschutz in der Telekommunikation (IWGDPT) hat zwei Arbeitspapiere zum Datenschutz bei Online-Diensten und Smart Devices für Kinder veröffentlicht. Darin empfiehlt der Arbeitskreis, Daten von Kindern nur nach ausdrücklicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten zu verarbeiten. Nur in Ausnahmen sei die Einwilligung der Kinder ausreichend, beispielsweise dann, wenn die Verarbeitung datenschutzrechtlich ohnehin aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage zulässig sei. Zudem sollen Anbieter eine vollständige Löschung der Daten ermöglichen, um negative Konsequenzen im späteren Leben für Kinder zu vermeiden. Aus diesem Grund soll die Speicherdauer auf das notwendige Minimum reduziert werden. Die IWGDPT ist eine Arbeitsgruppe aus Datenschutzbehörden, Regierungsstellen, internationalen Organisationen und Wissenschaftlern und befasst sich mit datenschutzrechtlichen Fragen im Internet.
Zu den Arbeitspapieren beim Datenschutzbeauftragten Berlin.
Datenschutzbehörden warnen vor teils „verheerenden” Brexit-Folgen
Verschiedene Vertreter von deutschen Datenschutzbehörden haben vergangene Woche vor den Folgen eines Brexit gewarnt, sollte Großbritannien die EU ohne ein Austrittsabkommen verlassen. Stefan Brink, Datenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg, warnte im Handelsblatt vor zum Teil „absehbar verheerenden Folgen”. Marit Hansen, Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, mahnte Unternehmen zur Eile, sich mit den Folgen eines Brexit für Datentransfers nach Großbritannien auseinanderzusetzen. Angesichts der bereits verschobenen Austrittstermine gebe es keine Ausrede, unvorbereitet zu sein.
Zum Bericht im Handelsblatt.
OECD legt Vorschlag für Besteuerung von Digitalkonzernen vor
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat vergangene Woche Vorschläge für eine neue Besteuerung von Digitalunternehmen vorgelegt. Danach plädiert die OECD für einen ganzheitlichen Ansatz („Unified Approach”): Unternehmen mit Verbraucherfokus sollen demnach einheitlich nicht mehr primär nach ihrem Sitz sondern nach dem Sitz der Leistungsempfänger besteuert werden. Schwellenwerte sollen dabei sicherstellen, dass auch kleinere Volkswirtschaften davon profitieren. Zudem soll es neue Regeln für die Gewinnberechnung geben. Dabei sollen auch grundlegende Marketing- und Vertriebsleistungen berücksichtigt werden, die in den jeweiligen Ländern erbracht werden, auch wenn diese selbst keinen Gewinn erwirtschaften. Der Entwurf ist noch bewusst allgemein gehalten. Im Januar 2020 soll ein globales Regelwerk vereinbart werden, in dem die noch offenen Einzelheiten festzulegen sind.
Bericht bei Heise online.
Vorschlag der OECD.
10.10.2019 08:20
Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat auf Wunsch von Journalisten, die nicht zu vertraulichen Hintergrundgesprächen geladen werden, Auskünfte zu deren Treffen, TeilnehmerInnen und zum behandelten Thema zu erteilen. Dies hat das BVerwG entschieden. Es hat damit den Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden, der laut einem Grundsatzurteil des BVerwG direkt aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG folgt, ein weiteres Mal konkretisiert und gestärkt.Der Fall
Ein Journalist des Tagesspiegels hatte vom BND Auskünfte darüber verlangt, wieviele Hintergrundgespräche in einem Zeitraum von zwei Jahren stattgefunden und welche Personen teilgenommen haben, was das jeweilige Thema war und zu welchen Zeiten und an welchen Orten die Treffen stattfanden. Der Journalist selbst war zu diesen Runden nicht eingeladen worden. Weiter begehrte er Auskünfte über den Umgang mit Erkenntnissen im Zusammenhang mit dem Militärputsch in der Türkei im Juli 2016. Der BND lehnte die Erteilung der Auskünfte ab. Der Journalist klagte vor dem BVerwG und stellte gleichzeitig im Wege des Eilrechtsschutzes einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Die Entscheidung und die Gründe
Die Richter gaben dem klagenden Journalisten im Ergebnis weitgehend Recht. Sie begründeten ihre Entscheidung vor allem mit zwei Argumenten:
- Zum einen habe der BND schutzwürdige öffentliche Interessen an der Geheimhaltung dieser Informationen nicht hinreichend dargelegt. Es sei allgemein bekannt, dass der BND solche Hintergrundgespräche führe. Daher könnten auch die Namen der TeilnehmerInnen bzw. die von ihnen vertretenen Medien offen gelegt werden. Dasselbe gelte für die Tatsache, ob der Präsident des BND teilgenommen habe oder nicht. Auch gegen die Nennung der allgemeinen Gesprächsthemen spreche kein Geheimhaltungsinteresse, solange keine konkreten Inhalte offen gelegt werden müssen. Im Ergebnis hatte der Journalist (diesbezüglich) also keine Informationen herausverlangt, deren Offenlegung den Erfolg der Arbeit des BND gefährdet hätte.
- Zum anderen stehe auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der eingeladenen Journalisten einer Aufkunftserteilung nicht entgegen. Der klagende Journalist wolle mit seinen Recherchen ja gerade Transparenz herstellen zu den Beziehungen zwischen BND und Presse. Dieses Informationsinteresse des Klägers überwiege das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der an den Gesprächen teilnehmenden Journalisten.
Unterlegen war der klagende Journalist lediglich in Bezug auf eine Detailfrage zum Militärputsch in der Türkei. Einer Beantwortung dieser Frage stehen nach Ansicht des BVerwG schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen des BND entgegen.
Kann der BND in Zukunft noch vertrauliche Hintergrundgespräche führen?
Nach dem aktuellen Urteil erscheint es fraglich, ob die bisherige Praxis des BND, sich mit ausgewählten Pressevertretern unter vollständiger Vertraulichkeit zu treffen, so fortgesetzt werden kann. Grundsätzlich muss nun jeder Journalist, der sich beim BND über Hintergrundgespräche informiert, damit rechnen, dass der BND dies später offen legen muss.
Das Urteil dürfte außerdem auf andere Bundesbehörden übertragbar sein. Auch diese müssen also in Zukunft auf Anfrage über ihre Treffen mit ausgewählten Journalisten Auskunft geben. Daraus wiederum lassen sich Rückschlüsse ziehen: Beispielsweise darauf, wie "beliebt" bestimmte Medien bei der betreffenden Behörde sind, aber auch darauf, bei welchen Ereignissen die Behörden in ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf vertrauliche Hintergrundgespräche setzen.
Wie geht´s weiter?
Bisher liegt zu dem Urteil nur eine Pressemitteilung des Gerichts vor, aber noch keine Urteilsgründe. Unter Umständen ergeben sich aus diesen weitere Details, die derzeit noch nicht bekannt sind.
Es bleibt auch abzuwarten, inwieweit dieses Urteil Einfluss darauf haben wird, ob es auf Bundesebene noch zu einem „Presseauskunftsgesetz” kommt. Zuletzt hatte die FDP-Fraktion einen Antrag auf Etablierung eines solchen Gesetzes gestellt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte sogar bereits einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Zu beiden Anträgen fand am 11.03.2019 eine öffentliche Anhörung im Innenausschuss des Bundestags statt.
Uneinigkeit bestand dort bereits darüber, ob der Bund ein allgemeines Presseauskunftsgesetz überhaupt erlassen darf. Dagegen wurde eingewendet, ein solches Gesetz greife in die Gesetzgebungskompetenz der Länder für Pressesachen ein. Die verschiedenen Landespressegesetze regeln jedoch nur die Ansprüche gegenüber den Landesbehörden, da die Landesgesetzgeber sich nicht als berechtigt ansehen, auch Bundesbehörden zu verpflichten. Als Lösung für dieses Dilemma hatte das BVerwG in einem früheren Urteil erklärt, dass die Regelung von Presseauskünften durch den Bund auf Basis einer "Annexkompetenz" möglich sei.
Pressemitteilung des BVerwG zum Urteil vom 18.09.2019
06.10.2019 21:49
+++ EuGH entscheidet zu Cookie-Einwilligungen+++ EuGH konkretisiert Löschpflichten im Internet
+++ Hate-Speech: Künast geht gegen Gerichtsbeschluss vor
+++ USA: FCC muss Abschaffung der Netzneutralität erneut prüfen EuGH entscheidet zu Cookie-Einwilligungen
Am Dienstag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein lang erwartetes Urteil zum Thema Online Cookies und Einwilligung im Fall „Planet49” gefällt (Rs. C-673/17). Danach genügt eine vorausgewählte Checkbox nicht den Anforderungen an eine Einwilligung in die Verwendung nicht zwingend erforderlicher Cookies. Dabei spielt es nach Ansicht des EuGH auch keine Rolle, ob Cookies personenbezogene Daten speichern oder nicht. Zudem müsse die Funktions- bzw. Lebensdauer des Cookies sowie der Kreis der Zugriffsberechtigten offengelegt werden. Laut EuGH werden auch in Deutschland künftig die Cookie-Regeln der ePrivacy-Richtlinie (Art. 5 Abs. 3) maßgeblich sein, deren Umsetzungstatus in Deutschland nach wie vor umstritten ist. Dem Verfahren vorausgegangen war eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen e.V. (vzbv) gegen den Online-Gewinnspielbetreiber Planet49.
Zur Entscheidung des EuGH.
Eine ausführliche Kommentierung auf heise.de.
Eine ausführliche Kommentierung auf delegedata.de.
EuGH konkretisiert Löschpflichten im Internet
In seinem Urteil vom Donnerstag hat der EuGH entschieden, dass Plattformbetreiber nicht nur dazu verpflichtet sind, auf Hinweis rechtswidrige Inhalte zu entfernen („Notice and Takedown”), sondern darüber hinaus auch weitere wort- und sinngleiche Inhalte löschen müssen. Geklagt hatte eine österreichische Politikerin, die 2016 auf Facebook verunglimpft wurde. Facebook hatte zwar die konkret beanstandeten Äußerungen gelöscht, aber auch nur diese. Der Österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hatte daraufhin dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Plattformbetreiber auch zur Löschung von wort- bzw. sinngleichen Inhalten verpflichtet werden könnten und diese selbst aufzuspüren. Damit bleibt der EuGH grundsätzlich beim bekannten „Notice and Takedown” Verfahren, erweitert aber den Pflichtenumfang der Betreiber.
Zur Meldung auf LTO.
Hate-Speech: Künast geht gegen Gerichtsbeschluss vor
Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast hat angekündigt, gegen die sie betreffende Entscheidung des Berliner Landgerichts vorzugehen. Das Landgericht hatte zuvor Künasts Klage gegen Facebook auf Herausgabe von 22 Nutzeridentitäten mit der Begründung abgewiesen, die entsprechenden Kommentare stellten keine Diffamierung oder Beleidigung dar. Die Entscheidung ist auch unter Juristen auf heftige Kritik gestoßen.
Zur Meldung auf heise.de.
USA: FCC muss Abschaffung der Netzneutralität erneut prüfen
Ein US-Berufungsgericht hat im Rechtsstreit „Mozilla v. FCC” entschieden, dass die US-Regulierungsbehörde FCC sich erneut mit ihrer Entscheidung über die Abschaffung der Netzneutralität auseinandersetzen muss (Az. 18-1051). Ferner dürfe es die FCC US-Staaten und Kommunen nicht untersagen, eigene Regelungen in diesem Bereich zu erlassen, solange sie es nicht selbst tut. Damit bleibt die Aufhebung der Netzneutralität grundsätzlich bestehen, jedoch sind die Bundesstaaten nicht länger daran gehindert, eigene, abweichende Regelungen zu erlassen. Das Gericht kritisiert ferner, die Behörde habe sich bei ihrer Entscheidung nicht hinreichend mit den sicherheitsrelevanten Aspekten sowie den Eingaben betroffener Bürger befasst.
Zur Meldung auf heise.de.