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K&R 2022, 57
OLG München 
Stadtportal muenchen.de verstößt gegen Gebot der Staatsferne (Urteil vom 30.09.2021, 6 U 6754/20)

Das Internetangebot von muenchen.de, das offizielle Stadtportal für die Landeshauptstadt München, verstößt gegen das Gebot der Staatsferne der Presse und ist als wettbewerbswidrig einzuordnen. (Leitsatz der Redaktion)

OLG München, K&R 2022, 57-62 (Urteil vom 30.09.2021, 6 U 6754/20)

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