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RdF 2011, 77
Asmussen 

Die Verhandlungsziele der Bundesregierung bei der EU-Umsetzung von Basel III

Die Umsetzung von Basel III wird die Finanzmarktstabilität in Europa erhöhen

Abbildung 1

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Dezember des Jahres 2010 zwei neue Rahmenwerke veröffentlicht. Erstmals wurden Vorgaben für ein Liquiditätsmanagement entwickelt, das auch in Krisenzeiten die Beherrschbarkeit der Liquiditätsströme von Banken sicherstellen soll. Schwerpunkt von Basel III sind die neuen Vorgaben zur quantitativen und qualitativen Stärkung der Eigenkapitalbasis. Die neuen Standards gelten ab Anfang des Jahres 2013; zu Beginn sind Übergangsregelungen vorgesehen. Aus Sicht der Bundesregierung ist wichtig, dass alle Staaten, die im Baseler Ausschuss vertreten sind, nun aufgefordert sind, die neuen internationalen Eigenkapital- und Liquiditätsstandards entsprechend den Beschlüssen der G20 zügig zu implementieren. Deshalb begrüßt die Bundesregierung das Vorhaben der EU-Kommission, Legislativvorschläge zur EU-Umsetzung von Basel III noch vor Ende Sommer dieses Jahres vorzulegen. Die Bundesregierung erwartet, dass auch die Staaten außerhalb von Europa ihre Hausaufgaben rechtzeitig erledigen.

Das Rahmenwerk von Basel III lässt im weiteren EU-Prozess Raum zur Berücksichtigung europäischer Besonderheiten. An vorderer Stelle steht die rechtsformneutrale Ausgestaltung der aufsichtsrechtlichen Definition des Eigenkapitals. Bei den Banken in Europa ist eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsformen anzutreffen, auf welche die Eigenkapitaldefinition gleichermaßen passen muss. Dies betrifft nicht zuletzt Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter. Aus Gründen der Gleichbehandlung ist es geboten, allen Banken die Nutzung der stillen Einlage als Bestandteil des harten Kernkapitals zu erlauben. Dieses Prinzip sollte ebenfalls bei der Ausgestaltung der Bestandsschutzregelungen für vormals begebene Kapitalinstrumente gelten, welche die neuen aufsichtsrechtlichen Kriterien nicht vollumfänglich erfüllen. Hierbei dürfen im Übrigen die im geltenden EU-Bankenrecht bereits festgelegten Bestandsschutzregelungen für so genannte hybride Kapitalinstrumente nicht außer Acht gelassen werden. Diese sind länger bemessen als die entsprechenden Empfehlungen bei Basel III. Die Bundesregierung wird sich für eine Lösung einsetzen, die einerseits dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes genügt, andererseits dem Gebot einer zeitnahen Umsetzung der neuen aufsichtsrechtsrechtlichen Eigenkapitalstandards hinreichend Rechnung trägt.

Anders als in Deutschland mit den Vorschriften nach dem Kreditwesengesetz zur Begrenzung der Liquiditätsrisiken fehlten bislang in Europa vergleichbare harmonisierte Regelungen. Es ist deshalb zu begrüßen, dass im Zuge der EU-Umsetzung von Basel III nunmehr einheitliche bankaufsichtsrechtliche Anforderungen an die Liquidität der Institute in Form der so genannten Liquidity Coverage Ratio (LCR) eingeführt werden sollen. Die Bundesregierung wird auf eine zu Europa passende Umsetzung der Liquiditätsstandards nach Basel III achten. Dazu zählt die Anerkennung von Pfandbriefen und Anlagen in bestimmte Investmentfonds als liquide Vermögenswerte, soweit von deren Marktgängigkeit und sofortiger Veräußerbarkeit ausgegangen werden kann. Außerdem ist aus Sicht der Bundesregierung wichtig, dass die im Rahmen von Basel III vereinbarte Überprüfungsklausel uneingeschränkt auch in der EU übernommen wird: Stellt sich während der Beobachtungsperiode vor Ablauf des Jahres 2014 heraus, dass Nachbesserungsbedarf bei der LRC besteht, muss dieser vorgenommen werden, bevor die LCR in eine rechtsverbindliche Vorschrift überführt wird.

Flankierend zu den neuen Eigenkapital- und Liquiditätsregelungen sieht Basel III die Einführung einer Verschuldensobergrenze (Leverage Ratio) für Banken vor. Zunächst sollen die Banken die Leverage Ratio zu Beobachtungszwecken ermitteln und an die Bankenaufsicht melden. Die Bankenaufsicht erhält damit die erforderlichen Informationen, um einer unter Umständen übermäßig starken fremdfinanzierten Ausweitung des Geschäftsvolumens entgegen treten zu können. Fehlentwicklungen, die es vor Ausbruch der Finanzmarktkrise gegeben hat, dürfen sich insoweit nicht wiederholen – weder in Europa noch auf globaler Ebene.

Insgesamt ist die Bundesregierung überzeugt, dass die EU-Umsetzung von Basel III eine Stärkung der finanziellen Kräfte der europäischen Banken und damit eine Erhöhung der Finanzmarktstabilität in Europa und weltweit bewirken wird. Die Bundesregierung wird ihren Beitrag zum Erreichen dieses Ziels leisten.

Jörg Asmussen, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

 
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