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RIW 1993, 505
 
OLG Karlsruhe
Abtretung einer Schweizer Lebensversicherung: Schriftformzwang

OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Januar 1993 - 9 U 147/91;

OLG Karlsruhe vom 28.01.1993 - 9 U 147/91
RIW 1993, 505 (Heft 6)
Sachverhalt:Die Klägerin verlangt vom Beklagten die Zahlung eines Betrages, der ihm durch die Lebensversicherung Ticino Leben mit Sitz in Lugano ausgezahlt worden ist. Der am 30. 6. 1989 verstorbene Ehemann der Klägerin, E. M., hatte die Lebensversicherung im Jahre 1977 abgeschlossen. Im Todesfall des Versicherten sollte in erster Linie der Ehepartner des Versicherten bezugsberechtigt sein. Der Verstorbene hatte eine Anlagenberatung betrieben, der Beklagte nahm seine Dienste in Anspruch. M. ...

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