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RIW 1993, 944
 
OLG Frankfurt a. M.
Nichtberücksichtigung von Nebenforderungen (Zinsen) bei Wertberechnung der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels

OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. Februar 1993 - 20 W 29;

OLG Frankfurt a. M. vom 11.02.1993 - 20 W 29
RIW 1993, 944 (Heft 11)
Aus den Gründen:»In sinngemäßer Anwendung des § 18 Abs. 2 KostO ist für die Bewertung des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit nur der Hauptgegenstand zu berücksichtigen. Alles, was nach dem Inhalt des Geschäfts oder nach den Umständen des Falles nur untergeordnete Bedeutung hat, insbesondere Früchte, Nutzungen, Zinsen (vgl. dazu OLG Zweibrücken Rpfleger 1987, 156), Vertragsstrafen und Kosten bleiben nach der - im übrigen nicht einmal erschöpfenden - Aufzählung in § 18 Abs. 2 Satz 2 KostO ...

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