OLG Düsseldorf
Anwendbares Recht bei Einrichtung eines Sparkontos bei einer deutschen Bank durch ausländischen Staatsangehörigen
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 8. Dezember 1994 - 6 U 250/92;
OLG Düsseldorf
vom 08.12.1994
- 6 U 250/92
RIW
1996, 155
(Heft 2)
Sachverhalt:Die Klägerin, eine 1965 in Isfahan/Iran von H. gegründete Wohltätigkeitseinrichtung, verlangt die Auszahlung eines Teils ihres angeblichen Sparguthabens bei einer beklagten deutschen Bank. Das OLG hat deutsches Recht für anwendbar gehalten (das Urteil ist nur insoweit abgedruckt).Aus den Gründen:»Auf dem hierdurch zwischen H. und der Beklagten zustande gekommenen Sparkontenvertrag findet deutsches Recht Anwendung. Dabei kann ...
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