OLG Düsseldorf
Anwendbares Recht im grenzüberschreitenden Makleruntervertrag
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juni 1997 - 7 U 196/95;
OLG Düsseldorf
vom 20.06.1997
- 7 U 196/95
RIW
1997, 780
(Heft 9)
Sachverhalt:Die Klägerin, eine holländische Firma, nimmt die Beklagte, eine deutsche Firma, auf anteilige Maklerprovision in Anspruch, die ihr aus ihrer Mitwirkung bei einem Maklergeschäft zwischen der Beklagten und einem deutschen Auftraggeber zustünden. Zum anwendbaren Recht hat das OLG Düsseldorf ausgeführt:Aus den Gründen:»I. Auf die vertragliche Rechtsbeziehung der Parteien und die daraus hergeleiteten Forderungen der Klägerin findet deutsches Recht Anwendung.Die Parteien streiten im ...
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