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RIW 1999, 783
 
OLG Frankfurt a. M.
Anwendbarkeit der Gründungstheorie bei fehlendem tatsächlichen Verwaltungssitz

OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. Juni 1999 - 22 U 219/97;

OLG Frankfurt a. M. vom 23.06.1999 - 22 U 219/97
RIW 1999, 783 (Heft 10)
SachverhaltDie Klägerin fordert von der Beklagten Maklerprovision, wobei die Parteien u. a. über die Parteifähigkeit der Klägerin streiten. Die Klägerin hat vorgetragen, sie sei in Großbritannien am 8. 7. 1983 als »private limited company«, die einer deutschen GmbH entspricht, gegründet und sodann in das Gesellschaftsregister eingetragen worden. Die Klägerin hat behauptet, sie habe ihren Verwaltungssitz in H. bei London. Dem stehe nicht entgegen, daß sich dort lediglich das Büro »C.S.« befinde ...

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