LG Hamburg
Auch die Handelsregistereintragung einer arbeitnehmerlosen "Tochter"-SE setzt eine Vereinbarung über die Arbeitnehmerbeteiligung voraus
LG Hamburg, Entscheidung vom 30. September 2005 - 417 T 15/05;
LG Hamburg
vom 30.09.2005
- 417 T 15/05
RIW
2006, 67
(Heft 1)
Aus den GründenDie Anmeldung [der Zoll Pool Hafen Hamburg SE als arbeitnehmerlose Societas Europaea] war zurückzuweisen, weil die Voraussetzungen für die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister nicht vorlagen.Hinsichtlich der Kapitalaufbringung fehlt eine Nachversicherung, die erforderlich war, weil die Versicherung aus der Anmeldung vom 29. 10. 2004 im Zeitpunkt der Einreichung am 23. 5. 2005 bereits mehr als drei Monate alt war. Die neuere Bankbescheinigung macht dies nicht ...
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