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RIW 1994, 686
 
OLG Frankfurt a. M.
Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines indischen Schiedsspruchs

OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10. November 1993 - 27 W 57/93;

OLG Frankfurt a. M. vom 10.11.1993 - 27 W 57/93
RIW 1994, 686 (Heft 8)
Sachverhalt:Die ausländische Antragstellerin beantragte, einen indischen Schiedsspruch für vollstreckbar zu erklären. Die Antragsgegnerin machte die Einrede der mangelnden Ausländersicherheit geltend. Sie hatte damit keinen Erfolg.Aus den Gründen:»Die Zulässigkeit des Rechtsmittels ergibt sich aus § 567 Abs. 1 ZPO, denn die Entscheidung über eine Sicherheitsleistung der Antragstellerin nach § 110 ZPO erforderte eine mündliche Verhandlung nicht. Dem steht nicht entgegen, daß über das Begehren der ...

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