OLG Frankfurt a. M.
Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines indischen Schiedsspruchs
OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10. November 1993 - 27 W 57/93;
OLG Frankfurt a. M.
vom 10.11.1993
- 27 W 57/93
RIW
1994, 686
(Heft 8)
Sachverhalt:Die ausländische Antragstellerin beantragte, einen indischen Schiedsspruch für vollstreckbar zu erklären. Die Antragsgegnerin machte die Einrede der mangelnden Ausländersicherheit geltend. Sie hatte damit keinen Erfolg.Aus den Gründen:»Die Zulässigkeit des Rechtsmittels ergibt sich aus § 567 Abs. 1 ZPO, denn die Entscheidung über eine Sicherheitsleistung der Antragstellerin nach § 110 ZPO erforderte eine mündliche Verhandlung nicht. Dem steht nicht entgegen, daß über das Begehren der ...
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