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RIW 1998, 146
 
BGH
Begriff der »öffentlichen Urkunde« i. S. des Art. 50 EuGVÜ

BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1997 - IX ZB 11/97;

BGH vom 26.06.1997 - IX ZB 11/97
RIW 1998, 146 (Heft 2)
Vorlagebeschluß:1. Ist der von einem Schuldner ohne Beteiligung einer öffentlich bestellten Urkundsperson unterzeichnete Schuldschein - wie der Gaeldsbrev dänischen Rechts (§ 478 Abs. 1 Nr. 5 des dänischen Rechtspflegegesetzes) - eine öffentliche Urkunde im Sinne von Art. 50 EuGVÜ, wenn in dem Schuldschein ausdrücklich festgelegt ist, daß er als Grundlage der Zwangsvollstreckung dienen kann, und wenn er nach dem Recht des Errichtungsstaates die Grundlage für eine Zwangsvollstreckung sein kann, ...

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