OLG Düsseldorf
Frachtführerhaftung bei Nichteinhaltung der Nachnahmevereinbarung
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. November 1993 - 18 U 44/93;
OLG Düsseldorf
vom 11.11.1993
- 18 U 44/93
RIW
1994, 774
(Heft 9)
Sachverhalt:Die Klägerin verkaufte an eine Firma E. in Paris Samtgewebe zum Preis von 56 638,95 DM. Sie erteilte der Beklagten einen Speditionsauftrag, in dem die Ware mit 78 Collis Samtgewebe bezeichnet und die Anschrift der Empfängerin angegeben ist. Es heißt in dem Speditionsauftrag: »Auslieferung der Ware nur gegen Nachnahme DM 56 638, 95.« Die Beklagte stellte ein Bordero aus, welches die Worte: »Auslieferung der Ware nur gegen einen Nachnahmebetrag in Höhe von DM 56 638,95« und ...
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