Lauser, Karl-Heinz und Reifenrath, Philipp
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach italienischem Recht im Lichte der EU-Richtlinie 653/86
RIW
2002, 746
(Heft 10)
I. EinleitungItalien ist aus deutscher Sicht der viertwichtigste Handelspartner. Für Italien liegt Deutschland als Handelspartner sogar an erster Stelle. Traditionell werden diese Handelsströme in zahlreichen Sektoren (vor allem Möbel, Fliesen, Textilien, Schuhe und Lederwaren) über Handelsvertreterverträge abgewickelt. Fehlt in diesen Verträgen eine Rechtswahlklausel zu Gunsten des deutschen Rechts, hat der Handelsvertreter seinen Sitz in Italien oder hat sich der deutsche Handelsvertreter gar ...
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Recht der internationalen Wirtschaft
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