EuGH
Der Vorsteuerabzug ist in dem Zeitraum zu erklären, in dem die Rechnung für die bewirkte Lieferung oder Leistung vorliegt
EuGH, Entscheidung vom 29. April 2004 - C 152/02;
EuGH
vom 29.04.2004
- Rs. C 152/02
RIW
2004, 635
(Heft 8)
Aus den Gründen1. Mit Beschluss vom 21. 3. 2002, beim Gerichtshof eingegangen am 26. 4. 2002, hat der Bundesfinanzhof gemäß Art. 234 EG eine Frage nach der Auslegung der Art. 17 und 18 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. 5. 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1, im Folgenden: Sechste Richtlinie) zur Vorabentscheidung ...
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