LG Frankfurt a. M.
Devisentermingeschäfte mit österreichischem Bankinstitut
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. Juni 1995 - 2/21 O 456/94;
LG Frankfurt a. M.
vom 12.06.1995
- 2/21 O 456/94
RIW
1996, 685
(Heft 8)
Sachverhalt:Der Kläger führt die Berufsbezeichnung Kaufmann. Nach seinem Vortrag ist er auf dem Immobiliensektor tätig; nach dem Vorbringen der Beklagten wirkt er als Bankkaufmann. In einem Handelsregister ist er nicht eingetragen. Die Beklagte ist ein österreichisches Bankinstitut mit Sitz in Innsbruck. In München unterhält sie eine Repräsentanz und in Frankfurt ein Bankkonto mit einem zeitweiligen Guthaben. Im Dezember 1991 eröffnete der Kläger bei der Beklagten Konten, da er beabsichtigte, ...
Sehr geehrter Leser,
Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
um das Dokument der Zeitschrift
Recht der internationalen Wirtschaft
zu lesen.
zum Login
Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie
auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
dann können Sie die
Zeitschrift sofort freischalten.
Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Recht der internationalen Wirtschaft,
um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
Abonnement abschließen.