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RIW 2010, 468
 
EuGH
Die rügelose Einlassung des beklagten gebietsfremden Versicherungsnehmers begründet die internationale Zuständigkeit des Gerichts am Sitz des Versicherers nach Art. 24 EuGVVO

Nr. 44/2001 Art. 24, 26; EuGVVO, Zuständigkeit, gerichtliche, rügelose Einlassung, Versicherungsnehmer, Klage des Versicherers auf Zahlung der Versicherungsprämie, Befugnisse des nationalen Gerichts, Art. 24 EuGVVO, Einlassung, rügelose, gerichtliche Zuständigkeit

EuGH vom 20.05.2010 - Rs. C-111/09
RIW 2010, 468 (Heft 7)

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