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RIW 2005, 618
 
EuGH
Aufnahmemitgliedstaat darf von Unternehmen aus anderem Mitgliedstaat, die Arbeitnehmer aus Drittstaaten entsenden, Arbeitserlaubnis oder Bankbürgschaft nicht verlangen, wenn dies unverhältnismäßig ist

EuGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - C-445/03;

EuGH vom 21.10.2004 - Rs. C-445/03
RIW 2005, 618 (Heft 8)
Aus den Gründen(1) Die Kommission begehrt mit ihrer Klage vom Gerichtshof die Feststellung, dass das Großherzogtum Luxemburg dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 49 EG verstoßen hat, dass es- von einem Dienstleistungserbringer mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat, der seine aus legal in diesem anderen Mitgliedstaat wohnenden und arbeitenden Staatsangehörigen eines Drittstaats bestehende Belegschaft entsenden möchte, das Vorliegen einer individuellen oder kollektiven Arbeitserlaubnis ...

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