EuGH
Ein später angerufenes Gericht ist nach Art. 21 EuGVÜ auch dann zur Aussetzung verpflichtet, wenn es aufgrund Gerichtsstandsvereinbarung ausschließlich zuständig ist
EuGH, Entscheidung vom 9. Dezember 2003 - C-116/02;
EuGH
vom 09.12.2003
- Rs. C-116/02
RIW
2004, 289
(Heft 4)
SachverhaltDas OLG Innsbruck hat mit Beschluss vom 25. 3. 2002 gemäß dem Protokoll vom 3. 6. 1971 betreffend die Auslegung des Übereinkommens vom 27. 9. 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen durch den Gerichtshof (im Folgenden: Protokoll) mehrere Fragen nach der Auslegung von Art. 21 des genannten Übereinkommens vom 27. 9. 1968 (ABl. 1972, L 299, S. 32), geändert durch das Übereinkommen vom 9. 10. 1978 über den ...
Sehr geehrter Leser,
Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
um das Dokument der Zeitschrift
Recht der internationalen Wirtschaft
zu lesen.
zum Login
Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie
auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
dann können Sie die
Zeitschrift sofort freischalten.
Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Recht der internationalen Wirtschaft,
um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
Abonnement abschließen.