Grabau, Fritz-René und Hennecka, Jürgen
Entwicklung des weltweiten Zuständigkeits- und Anerkennungsübereinkommens - Aktueller Überblick
RIW
2001, 569
(Heft 8)
I. Grundzüge des ÜbereinkommensZiel des Übereinkommens ist eine weltweite Angleichung der Regelungen zur Entscheidungszuständigkeit (Art. 3-22 HZÜ-E), d. h. der Vorschriften, die bestimmen, wann die Gerichte eines Staates bei einem internationalen Sachverhalt zuständig sind. Zweitens soll eine Angleichung der Vorschriften zur Anerkennung und Vollstreckung der Entscheidungen (Art. 23-36 HZÜ-E) stattfinden. Für den innereuropäischen Bereich sind diese Regelungen nicht spektakulär: Hier haben das ...
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