EuGH
Erstattung rechtsgrundloser Abgaben darf rückwirkend verschärft werden, wenn Auswirkungen eines EuGH-Urteils nicht nur für diese spezielle Abgabe vorgebeugt werden soll und eine ungerechtfertigte Bereicherung festgestellt ist
EuGH, Entscheidung vom 2. Oktober 2003 - C-147/01;
EuGH
vom 02.10.2003
- Rs. C-147/01
RIW
2004, 313
(Heft 4)
Aus den Gründen1. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 23. 3. 2001, beim Gerichtshof eingegangen am 2. 4. 2001, gemäß Art. 234 EG eine Frage nach der Auslegung von Art. 5 EG-Vertrag (jetzt Art. 10 EG) und von Nr. 3 des Tenors des Urteils des Gerichtshofes vom 9. 3. 2000 in der Rechtssache C-437/97 (EKW und Wein & Co., Slg. 2000, I-1157, im Folgenden: EKW-Urteil) zur Vorabentscheidung vorgelegt.2. Diese Frage stellt sich in Rechtsstreitigkeiten zwischen der Weber's Wine World ...
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