FG Münster
Feststellung eines negativen Hinzurechnungsbetrags: Unzulässigkeit der Klage
FG Münster, Entscheidung vom 11. November 1993 - 11 K 6088/88 F;
FG Münster
vom 11.11.1993
- 11 K 6088/88 F
RIW
1994, 713
(Heft 8)
Aus den Gründen:»Nach § 40 Abs. 2 FGO ist eine Klage nur zulässig, wenn die Klägerin geltend macht, (hier: durch die Feststellungsbescheide nach § 18 AStG) in ihren Rechten verletzt zu sein. Daran fehlt es im Streitfall. Der Beklagte stellt in den angefochtenen Feststellungsbescheiden die Hinzurechnungsbeträge nach §§ 18 Abs. 1, 10 Abs. 1 AStG auf ./. 31 471 DM (1980) bzw. ./. 18 402 DM (1981) fest. Eine derartige Feststellung bedeutet keine Beschwer für die Klägerin, da nach § 10 Abs. 1 Satz 3 ...
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