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RIW 2010, 220
 
EuGH
Die Lieferung herzustellender Waren kann "Verkauf beweglicher Sachen" nach Art. 5 Nr. 1 b EuGVVO sein - Lieferort bei Versendungskauf

Nr. 44/2001 Art. 5; EuGVVO, Erfüllungsort, Verkauf beweglicher Sachen, Erbringung von Dienstleistungen, Abgrenzung, Art. 5 Nr. 1 b, Lieferung herzustellender Waren, Versendungskauf, Lieferort bei fehlender vertraglicher Bestimmung, Car Trim, Gerichtsstand, internationaler, Art. 5 Nr. 1 b EuGVO, fehlende vertragliche Bestimmung, Sachen, bewegliche, herzustellende Waren, Gerichtsstand des Erfüllungsorts, Kaufvertrag, Art. 5 Nr. 1b EuGVO, Dienstleistung, Internationales Privatrecht

EuGH vom 25.02.2010 - Rs. C-381/08
RIW 2010, 220 (Heft 4)

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