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RIW 2007, 875
 
EuGH
Notargebühren eines Amtsnotars für die Beurkundung der Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen als Einlage im Rahmen einer Kapitaler-höhung sind unzulässig, wenn sie (teilweise) dem Staat für die Bestreitung öffentlicher Kosten zufließen

Art. 10 Buchst. c, Art. 12 Abs. 1 Buchst. e;

EuGH vom 28.06.2007 - Rs. C-466/03
RIW 2007, 875 (Heft 11)

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