BGH
Haftung der Deutschen Post AG für Verlust eines für das Ausland bestimmten Wertpakets
BGH, Entscheidung vom 3. März 2005 - I ZR 273/02;
BGH
vom 03.03.2005
- I ZR 273/02
RIW
2005, 626
(Heft 8)
SachverhaltDie Klägerin nimmt als Transportversicherer der W. G. OHG (im Folgenden: Versicherungsnehmerin) die Beklagte, die Deutsche Post AG, wegen des Verlusts eines für das Ausland bestimmten, 1,12 kg schweren Wertpakets aus abgetretenem und übergegangenem Recht der Versicherungsnehmerin auf Schadensersatz in Anspruch.Die Versicherungsnehmerin verkaufte den auf den Bermuda-Inseln ansässigen Juwelieren H. Schmuck und erstellte hierüber am 8. 3. 2000 eine Rechnung über 11 108,74 DM. Ebenfalls ...
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