BGH
Haftung des Luftfrachtführers für Verlust des Frachtguts im internationalen Frachtverkehr
BGH, Entscheidung vom 21. September 2000 - I ZR 135/98;
BGH
vom 21.09.2000
- I ZR 135/98
RIW
2001, 298
(Heft 4)
SachverhaltDie Klägerin beauftragte die als Spediteurin tätige P. GmbH, je zwei gebrauchte Laptops und Platinen von Frankfurt a. M. nach St. Petersburg/Russland zu befördern. Die P. beauftragte ihrerseits die Beklagte und stellte hierbei am 14. 11. 1995 einen IATA-Luftfrachtbrief aus, in welchem die Klägerin in die Rubrik »Shipper's Name and Address« eingesetzt war. Die P. unterzeichnete diesen Luftfrachtbrief sowohl in dem Feld »Signature of Shipper or his Agent« als auch in dem Feld »Signature ...
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