Piekenbrock, Andreas
Internationale (Prozess-)Aufrechnung - Beklagter kann stets den Vermögensgerichtsstand geltend machen
RIW
2000, 751
(Heft 10)
I. EinleitungDie internationale (Prozess-)Aufrechnung1Nach richtiger Terminologie ist nur die im Prozess erklärte Aufrechnung eine Prozessaufrechnung. Da die Rechtsfolgen aber nicht von dem Fall abweichen, dass sich der Beklagte im Prozess auf eine vor- oder außerprozessual erklärte Aufrechnung beruft, wird hier ein einheitlicher Begriff gewählt (vgl. nur Wagner, IPRax 1999, 65). wirft neben den materiell-rechtlichen Problemen bei ausländischem Aufrechnungsstatut2Zu der in der Praxis besonders ...
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