BGH
Keine Verjährungsunterbrechung durch Antrag auf Güte- oder Schlichtungsverfahren an die IHK Paris
BGH, Entscheidung vom 8. Dezember 1992 - X ZR 123/90;
BGH
vom 08.12.1992
- X ZR 123/90
RIW
1993, 413
(Heft 5)
Sachverhalt:Die Klägerin hat von dem Beklagten Zahlung und Auskunft aus Lizenzvertrag und wegen nachvertraglicher Patentverletzung verlangt.Für den Streitfall trafen die Parteien folgende Regelung:»17. Um dem Standpunkt beider Parteien gerecht zu werden, besteht Einverständnis darüber, daß bei Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten, die in direkter Aussprache gütlich nicht beigelegt werden können, die Entscheidung eines Schweizer Gerichts in letzter Instanz bindend sein soll....18. Bevor ...
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