LG Bonn
Pfändung aus einem ausländischen Titel als Sicherungsmaßnahme vor Zustellung des Exequaturbeschlusses
LG Bonn, Entscheidung vom 4. März 2003 - 4 T 33/03;
LG Bonn
vom 04.03.2003
- 4 T 33/03
RIW
2003, 388
(Heft 5)
SachverhaltMit Beschluss vom 12. 9. 2002 hat der Rechtspfleger beim AG Bonn die angeblichen Ansprüche der Schuldnerin und der weiteren am Beschwerdeverfahren nicht beteiligten Schuldnerin zu 2 bis zu einem Höchstbetrag von 33 Mio. Euro gegen die Deutsche Telekom AG in Bonn in Vollziehung eines Beschlusses des Tribunale Ordinario di Torino vom 12. 8. 2002 pfänden lassen. Die hiergegen eingelegte Erinnerung der Schuldnerin hat das AG Bonn mit dem angefochtenen Beschluss vom 9. 12. 2002 ...
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